Oranienburger Baumschutzsatzung ist in Kraft!

Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23. Dezember ist die am 13.12.2010 von den Stadtverordneten beschlossene Baumschutzsatzung für Oranienburg bereits in Kraft gesetzt worden. Da es in der Satzung heißt, dass sie "am Tag nach der Veröffentlichung" in Kraft tritt, ist sie also seit Weihnachten geltendes Recht. 

Damit sind u.a. alle Fällungen von Laubbäumen ab einem Stammumfang von 75 cm und von Nadelbäumen ab einem Stammumfang von 95 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) genehmigungspflichtig. 

"Gut, dass der Bürgermeister so schnell gehandelt hat", meint Heiner Klemp, Stadtverordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Vereinzelt hätten Bürger noch schnell vor Inkrafttreten versucht, Tatsachen zu schaffen und Bäume abzuholzen. Dem sei nun ein Riegel vorgeschoben, indem die Satzung in Kraft gesetzt worden sei. 

Anträge auf Fällungen müssen ab sofort bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Gleichzeitig müsse man aber betonen, dass die Satzung Fällungen nicht grundsätzlich entgegen steht. Insbesondere dort, wo Bäume eine Gefahr darstellen oder der Erhalt aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, können Fällungen genehmigt werden. "Wichtig ist in diesem Fall, einen Ausgleich durch das Pflanzen eines neuen Baumes zu schaffen", so Klemp.

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