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Bitte beachtet:
Kostenerstattungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreisschatzmeister oder die jeweiligen Ortsverbände möglich.
In jedem Fall muss eine ordentliche Rechnung sowie Zahlungsbelege beigefügt sein. Entstandene Kosten müssen außerdem innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Bei Rückfragen wendet euch jederzeit an den Schatzmeister.
Formular zur Reisekostenerstattung
Formular zur Sachkostenerstattung
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Unsere aktuelle Kreissatzung findet ihr unter dem Menupunkt "Kreisverband".
Hallo alle zusammen, unser nächstes Mitgliedertreffen findet am 3. September 2025 ab 19 Uhr in unserem Kreisbüro in der Sachsenhauser Straße 1a statt. Wir möchten mit [...]
Hallo Ihr Lieben, nach langer Pause wollen wir uns zum Sommerausklang am Donnerstag, dem 04.09.25 um 18:00 Uhr im Bric-a-Brac treffen. Ein Themenbereich können die [...]
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund:innen der Gedenkstätte, wir möchten Sie herzlich zu den Veranstaltungen einladen, die am 6. und 7. September 2025 anlässlich [...]