Bitte beachtet:
Kostenerstattungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreisschatzmeister oder die jeweiligen Ortsverbände möglich.
In jedem Fall muss eine ordentliche Rechnung sowie Zahlungsbelege beigefügt sein. Entstandene Kosten müssen außerdem innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Bei Rückfragen wendet euch jederzeit an den Schatzmeister.
Formular zur Reisekostenerstattung
Formular zur Sachkostenerstattung
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Unsere aktuelle Kreissatzung findet ihr unter dem Menupunkt "Kreisverband".
Liebe Freundinnen und Freunde, wir möchten euch über eine Neuerung in unserem Ortsverband Oberkrämer / Leegebruch informieren und euch zugleich herzlich zur Beteiligung [...]
AnsprechBar - Sie reden, wir hören zu. Jeden Freitag nehmen wir uns von 16 bis 18Uhr Zeit für die großen und kleinen Themen. mit Linda Weiß [...]
🍻 Jeden 1.Freitag im Monat Demokratiestammtisch 🍸