Bitte beachtet:
Kostenerstattungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreisschatzmeister oder die jeweiligen Ortsverbände möglich.
In jedem Fall muss eine ordentliche Rechnung sowie Zahlungsbelege beigefügt sein. Entstandene Kosten müssen außerdem innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Bei Rückfragen wendet euch jederzeit an den Schatzmeister.
Formular zur Reisekostenerstattung
Formular zur Sachkostenerstattung
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Mitgliedsantrag als PDF
Unsere aktuelle Kreissatzung findet ihr unter dem Menupunkt "Kreisverband".
Wir fordern: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das [...]
Wer ist da? Bündnis-grüne Stadtverordnete und Mitglieder des Stadtverbands Hohen Neuendorf Wo? Grüner Pavillon am S-Bahnhof in Borgsdorf, Fürstenauer Platz, 16556 Hohen [...]
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