Menü
Bitte beachtet:
Kostenerstattungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kreisschatzmeister oder die jeweiligen Ortsverbände möglich.
In jedem Fall muss eine ordentliche Rechnung sowie Zahlungsbelege beigefügt sein. Entstandene Kosten müssen außerdem innerhalb von drei Monaten abgerechnet werden. Bei Rückfragen wendet euch jederzeit an den Schatzmeister.
Formular zur Reisekostenerstattung
Formular zur Sachkostenerstattung
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Mitgliedsantrag als PDF
Unsere aktuelle Kreissatzung findet ihr unter dem Menupunkt "Kreisverband".
📍 auf einen Kaffee mit Lydia Neilson im Bürgerpark Samstag, 16. August 2025, 15:00 Uhr Treffpunkt: Wiese neben der Boulebahn im Bürgerpark In ungezwungener Atmosphäre [...]
📍 Sommerfest im Bürgerhaus Glienicke Samstag, 30. August 2025, 14:00 – 18:00 Uhr Ort: Bürgerhaus Glienicke Freuen Sie sich auf einen sommerlichen Nachmittag mit Musik, [...]
Der Kreisvorstand trifft sich jeden ersten Dienstag im Monat (ab Septemper 2025) und jeden dritten Donnerstag im Monat. Es findet einmal im Quartal eine Sitzung im [...]