27.01.21 –

Was wird gefördert:

Die Anschaffung neuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Antrieb

Wer wird geförtert:

Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine und Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung:

Der Fördersatz beträgt 50% des Kaufpreises und bis zu 80% für Lastenräder, die der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Förderobergrenzen liegen bei 2500 Euro für Räder ohne und bei 4000 Euro mit E-Antrieb. 

Wo stellt man die Anträge: Landesamt für Bauen und Verkehr, Formblätter gibt es unter www.lbv.brandenburg.de


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