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06.07.16 –
PRESSEMITTEILUNG
Bei der neu gestalteten Ampelkreuzung in Velten, Breite Str/L 20, wollte der Landkreis wohl auf Nummer sicher gehen. Der Radverkehr in Nord-Süd Richtung bekommt jetzt Grün während alle anderen Rot haben. Dumm nur, dass diese exklusive Grün-Phase nur 6 Sekunden dauert, danach sieht der Radverkehr Dauerrot während nacheinander alle andern Grün bekommen. Real heißt das, die Radfahrer fahren auch bei Rot, weil sie den Sinn nicht erkennen. Hier geht es also nicht um Sicherheit oder die Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs, sondern um die Möglichkeit der eindeutigen Schuldzuweisung.
Tatsächlich ist diese Regelung rechtlich auch nicht haltbar. Für die Ampelschaltung gilt Nr. 2.3.1.6 der RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen). Danach ist der Radverkehr bei dem Vorhandensein eines Fahrradschutzstreifens grundsätzlich gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr zu signalisieren. Eine gesonderte Signalisierung für den Radverkehr ist nur vorzunehmen, wenn der Radverkehr einen Zeitvorsprung erhalten soll. Dies bedeutet aber nicht, dass die Grünphase nach dem Zeitvorsprung endet. Hier gilt dann die Vorgabe, dass der Radverkehr gemeinsam mit dem Kraftfahrverkehr geführt wird.
Man kann davon ausgehen, dass diese Richtlinie den Mitarbeitern der unteren Verkehrsbehörde bekannt ist. Auch an der Oranienburger Kreuzung A.-Pican Str./ B273 ist eine solche Schaltung seit kurzem installiert. Den Radverkehr zu fördern und auszubauen gehört in Oberhavel sicher nicht zum Ziel der Kreispolitik, das wird hierbei wieder deutlich.
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