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05.03.2007
Beim Beschluss des Bebauungsplanes zur B273-Verlegung sollten noch viele Bäume stehen bleiben. Am Tag darauf wurde der Fällantrag vorbereitet. Die Stadtverordneten erfuhren nichts davon.
Am 05.02.2007 hatte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig den B-Plan 54 „Neubau Schlossbrücke einschließlich Verlegung der B273“ beschlossen. Bestandteil des Beschlusses war eine Darstellung der zu fällenden bzw. zu erhaltenen Bäume (siehe linker Kartenausschnitt).
Bereits einen Tag später, am 06.02.2007 wurde eine Karte erstellt, die deutlich über die Darstellungen des B-Planes vom Vortag hinaus Bäume zur Fällung vorsieht (siehe rechter Kartenausschnitt). Auf Basis dieser Karte wurden am 08.02.2007 von der Verwaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde Fällgenehmigungen beantragt.
Hierzu fragen wir den Bürgermeister (siehe auch PDF):
Bestandteil des B-Plan-Beschlusses ist auch die Aussage „Die Kompensation (der Eingriffe in die Natur) muss an anderer Stelle außerhalb des Geltungsbereiches erfolgen und wird durch die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichsplanung zu den Landesgartenschauplanungen gesteuert.“ (Quelle: B-Plan 54, Begründung S. 49)
Wann wird die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichsplanung den Stadtverordneten vorgelegt?
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