Bäume: Stadtverordnete an der Nase herumgeführt?

05.03.2007

Beim Beschluss des Bebauungsplanes zur B273-Verlegung sollten noch viele Bäume stehen bleiben. Am Tag darauf wurde der Fällantrag vorbereitet. Die Stadtverordneten erfuhren nichts davon.

Am 05.02.2007 hatte die Stadtverordnetenversammlung einstimmig den B-Plan 54 „Neubau Schlossbrücke einschließlich Verlegung der B273“ beschlossen. Bestandteil des Beschlusses war eine Darstellung der zu fällenden bzw. zu erhaltenen Bäume (siehe linker Kartenaus­schnitt).

Bereits einen Tag später, am 06.02.2007 wurde eine Karte erstellt, die deutlich über die Darstellungen des B-Planes vom Vortag hinaus Bäume zur Fällung vorsieht (siehe rechter Kartenausschnitt). Auf Basis dieser Karte wurden am 08.02.2007 von der Verwaltung bei der Unteren Naturschutz­behörde Fällgenehmigungen beantragt.

Hierzu fragen wir den Bürgermeister (siehe auch PDF):

  1. Wie ist der  Unterschied in den Planungen vom 05. und 06.02.2007 zu erklären?
  2. Wenn die Planung bereits am 05.02.2007 überholt war, warum wurden die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 05.02.2007 nicht über das wahre Maß der beabsichtigten Baumfällungen informiert?
  3. Bestandteil des B-Plan-Beschlusses ist auch die Aussage „Die Kompensation (der Eingriffe in die Natur) muss an anderer Stelle außerhalb des Geltungsbereiches erfolgen und wird durch die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichsplanung zu den Landesgartenschauplanungen gesteuert.“ (Quelle: B-Plan 54, Begründung S. 49)
    Wann wird die Gesamt-Eingriffs-Ausgleichsplanung den Stadtverordneten vorgelegt?



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