Aktuell aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vom 4.10.2018

von Oliver Jirka

07.10.18 –

TOP 4 Haushaltssatzung 2019

Die Verwaltung hat die Position 5431800 „informelle Planungskonzepte“ (Seite 298 des Haushaltsentwurfs), Betrag 450.000,- Euro für 2019 und somit doppelt so viel wie im Vorjahr, verifiziert: es sind die Kosten der B-Pläne Mädchenviertel (KS 267.000,- Euro, 2019 und Folgejahre), Bergfelde Nördlich der Flachslakestraße (KS 167.000,- Euro inkl. FNP-Änderung und Folgejahre) und Bergfelde Südlich der Flachslakestraße (KS 222.000,- Euro inkl. FNP-Änderung, Folgejahre). Dazu kommen noch die laufenden Kosten der Voruntersuchung städtebauliches Entwicklungsgebiet Hohen Neuendorf, diese Kosten sind nicht näher verifiziert worden. Damit dürften die Ansätze 2019/ 2020/ 2021 jedenfalls plausibel sein.

Aus der Entwicklungsmaßnahme sind aus dem HH 2018 noch jeweils 60.000,- Euro für die Lärm- und Verkehrsuntersuchungen offen, die in 2019 übernommen werden. Die Kernleistungen der Entwicklungsmaßnahme werden erst 2020 abgerufen. Die Verwaltung legte Wert darauf, dass bei den Planungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht viel zu beschleunigen ist, jedoch auch nicht verzögert wird.

Frau Lindner (SPD) wollte wissen, wie im Haushalt das Thema „bezahlbarer Wohnungsbau“ umsetzbar wäre und was denn nun mit der gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft sei. Hier verwies Steffen Apelt auf TOP 13 (Eckpunktepapier Wohnungsbaugesellschaft).

 

Die Haushaltssatzung 2019 wurde mit 3 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen empfohlen. Ich habe mich enthalten.

 

TOP 5 Anpassung Regelwerk Bürgerhaushalt

Insgesamt 10 Punkte für ein Regelwerk Bürgerhaushalt wurden von Ariane Fäscher vorgestellt. Der erste Punkt bezog sich auf Vollmachten – Auslöser war ein Einreicher, der Duzende „Vollmachten“ in Form von Unterschriftenlisten für sein BHH-Projekt mitbrachte und dann aberhunderte von Punkten klebte...! Das war natürlich nicht im Sinne des Erfinders. Die Verwaltung schlägt die Begrenzung von Vollmachten auf eine vor. Der andere wesentliche Punkt – eine Begrenzung der Kosten eines Einzelprojekts auf 30% des Gesamtbudgets (100.000,- Euro >> dann 30.000,- Euro). Außerdem sollen online-Abstimmungen ebenfalls möglich sein. Weitere Punkte siehe Sitzungsvorlage. Rege Debatte um die um die Grenzwerte und Vollmachten. Änderungsantrag der SPD, auf die Vollmachten ganz zu verzichten, erhielt die Mehrheit. Ich habe mich für ein möglichst lockeres Regularium ausgesprochen, mit geringem Verwaltungsaufwand – lieber mehr Energie in die Öffentlichkeitarbeit investieren. Die prozentuale Obergrenze eines BHH-Vorschlags finde ich gut, und zwar als „Soll“-Bestimmung. Die SVV kann dann immer noch im Einzelfall entscheiden. Die so geänderten Regularien wurden einstimmig empfohlen.

 

TOP 6 Abwägungsbeschluss TÖB-Beteiligung Änderungsverfahren B’Plan 48 Bergfelde

Es waren keine relevanten Ergebnisse abzuwägen. Die Beschlussvorlage wurde einstimmig empfohlen.

 

TOP 7 Satzungsbeschluss Änderungsverfahren B’Plan 48 Bergfelde

Die Beschlussvorlage wurde einstimmig empfohlen.

 

TOP 8 Veränderungssperre B’Plan Nr. 63 Bergfelde „Nördlich der Flachslakestraße“

Da ein latenter Druck durch Investoren von Mehrfamilienhäusern in zweiter Reihe von Einfamilienhäusern im Gebiet besteht, ist der Veränderungssperre einstimmig gefolgt worden. Schließlich berührt dies die Intention des Bebauungsplan direkt.

 

TOP 9 Veränderungssperre B’Plan Nr. 64 Bergfelde „Südlich der Flachslakestraße“

Wie vor, einstimmig empfohlen.

 

TOP 10 Unser Antrag:  „Energiewende umsetzen – Mieterstrommodelle für die kommunale Wohnungsbaugesellschaft prüfen“

Energiepolitisch prinzipiell breite Unterstützung für unseren Antrag (Herr Tschauth war ja nicht anwesend...). Da gegenwärtig die Zukunft der gemeinsamen Wohnungsgesellschaft mit dem Landkreis offen ist, ist der Antrag, ließe man ihn unverändert, eigentlich unangemessen – er macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Das hat auch die CDU erkannt, die uns bat, statt „gemeinsame Wohnungsbaugesellschaft“ lieber „kommunale Wohnungen“ zu schreiben. Das bezieht sich ja dann auf alle Wohnungen, auch schon auf den Bestand. Dem so geänderten Antragstext wurde dann einstimmig (!) gefolgt.

 

TOP 11 Antrag LINKE: „Mehr Parkplätze am Bahnhof Hohen Neuendorf“

Der Antrag wurde bereits im Bauausschuss vom 13.9. beraten, das Protokoll lag allerdings noch nicht vor. Der BOS hatte im September bereits keine Empfehlung abgegeben. Grund: ein einseitiger Ausbau lediglich von PKW-Stellplätzen löst das Mobilitätsproblem nicht, sondern zieht nur noch mehr Autos in die Stadtmitte. Das hat selbst die CDU so gesehen, aber die Autofraktion von SPD (J. Lindner) und Linke (M. Hick) hat diese Kritik nicht verstanden. Wobei gar nicht bezweifelt wird, dass sich eine Parkpalette hinter dem Müllheimer Platz womöglich rein städtebaulich „einfügen“ würde – das war nicht unser Kritikpunkt. Planungen für eine nutzerfreundlichere Bustaktung (Erreichbarkeit der Niederheide nach 19°° Uhr...) und ein Radverkehrskonzept Bahnhofsumfeld müssen zwingend mit etwaigen Stellplatzplanungen zusammen gehen, anders geht das nicht. Auch der StUm wollte dem Antrag der Linken deshalb nicht folgen (2:3:2 Stimmen abgelehnt).

 

TOP 12 Information zum Standortkonzept Altglas-, Altpapier- und Altkleidersammelpunkte (SPD-Antrag)

Anlass des SPD-Antrag war ja die (echte oder gefühlte) Vermüllung einiger Sammelstandorte (Friedensplatz, Schillerpromenade). Außerdem wurde beantragt, die Sammelstellen in der Nähe von Einkaufszentren zu platzieren. Dazu hat Herr Rettich einen sehr langen und detaillierten Vortrag gehalten, der auch schon in der Presse erwähnt wurde. Eckpunkte: derzeit 19 Standorte über das Stadtgebiet verteilt, Pflege und Wartung durch die Stadt, Abfallentsorgung (auch das, was daneben steht) durch die AWU. Standorts mit Altpapiersammlung vermüllen offenbar stärker als andere. Der Landkreis beharrt offenbar auf diesen Papiercontainern, obwohl jeder Haushalt einen eigenen Papiersammelbehälter hat. Je stärker sich die Standorts der „sozialen Kontrolle“ entziehen, also weiter entfernt von benachbarter Bebauung liegen, desto stärker ist die Vermüllung. Doch sieht die Stadt keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Gegen die Verlagerung von Standorten hin zu den Einkaufszentren bestehen Bedenken seitens der Stadt, da es sich nicht um öffentliche Flächen handelt. Die Marktbetreiber wollen in aller Regel keine Container auf ihren Grundstücken (Rettich). Der Bürgermeister sagt eine „kurzfristige Prüfung und Verbesserung“ zu.

 

TOP 13 Informationen zum Eckpunktepapier Wohnungsbaugesellschaft

Dazu trug Frau Piest von der Verwaltung vor. Die Eckpunkte beziehen sich auf interne Regelungen zwischen Landkreis (OHBV) und Stadt Hohen Neuendorf. Diese Punkte sollen alle Fraktionen in den nächsten 2-3 Monaten diskutieren und sich positionieren, auch zur Frage des Beirats. Aber - die Gründung der Wohnungsbaugesellschaft ist ja mit einem konkreten Projekt verbunden, der Bebauung des Grundstücks des ehem. Krankenhauses an der Schillerpromenade in der Niederheide. Dazu hatte die OHBV im Vorfeld bereits 2016 einen Bauantrag eingereicht, dem die Verwaltung ihr kommunales Einvernehmen gegeben hat, ohne die Fachausschüsse zu informieren (!). Seit Anfang 2017 liegt auch schon die Baugenehmigung vor – da hat noch gar niemand von einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft gesprochen (!), geschweige denn an der Planung mitgewirkt (!). Zumindest ich wusste bis zum 4.10.2018 nicht einmal genau, um wie viele Wohnungen es geht, wie aufgeteilt, welche Wohnungsgrößen, Kosten usw. usf.. Eine Baugenehmigung ist in Brandenburg 6 Jahre gültig, daraus ergibt sich eine Baufertigstellung inkl. Außenanlagen am 27.6.2023 !!. Es muss also rechtzeitig begonnen werden mit der Planung, Ausschreibung und der Bauphase – und bei dieser terminlichen Verbindlichkeit sieht die Stadtverwaltung Probleme – denn eine Wohnungsbaugesellschaft muss ja vor alledem erst einmal gegründet werden!

Zweites Problem: die durch die OHBV vorgegebenen Kosten und der Anteil an Sozialwohnungen. Die OHBV will nur 1/3 von 36 Wohnungen als Sozialwohnungen planen und nur 1/3 der Kosten fremdfinanzieren. Die so entstehenden Kosten belaufen sich laut Verwaltung auf 3.293.000,- Euro. Die Stadt (laut Herrn Apelt) möchte 2/3 Sozialwohnungen und 60% Fremdmittelfinanzierung – die Stadt errechnet 2.269.000,- Euro Kosten. Eine Million Euro weniger! Es konnte bislang keine Einigung mit der OHBV erzielt werden, deshalb liegen die Gespräche für das Projekt und für die gemeinsame Gesellschaft auf Eis.

Drittes Problem: die OHBV versucht seit einigen Wochen, das Grundstück Schillerpromenade für sehr viel Geld über entsprechende Internetportale zu veräußern. das passt eher nicht zusammen, wenn das Projekt ein Verhandlungsgegenstand mit der Stadt sein soll.

 

Grundsätzliche Kritikpunkte, zusammengefasst:

  • Standort für Wohnen (36 WE) an der Schillerpromenade wird von vielen Abgeordneten grundsätzlich als kritisch angesehen. Grüne und auch Teile des Stadtvereins und der CDU hatten sich seinerzeit für eine Nutzung z.B. durch den Kinderbauernhofs eingesetzt, bis der Landkreis in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dieses dem Erdboden gleich gemacht hat. Wir sehen das Wohnen eher in der Mitte der Stadt.
  • Das überhaupt eine Baugenehmigung auf Basis des §34 BauGB – ohne Bebauungsplan - erteilt wurde, ist ein Skandal! Für das ehem. Krankenhaus bestand ja kein Bestandsschutz mehr, der Bauantrag wurde aber nach Abriss des Krankenhauses sofort gestellt, um wegen der drohenden negativen Auswirkung auf die Umgebung (durch das nunmehr beräumte Grundstück) das Baurecht aufrecht zu erhalten. So erklärte es die Verwaltung. Ein praktischer Weg der OHBV, um die Planungshoheit und das demokratische Mitbestimmungsrecht der SVV zu untergraben.
  • Das für die kommunale Zustimmung zu 36 Wohnungen in absoluter Randlage weder Bau- noch Stadtentwicklungsausschuss einbezogen wurden, ist ein weiterer Skandal!
  • Daher kennen die Kommunalpolitiker in Hohen Neuendorf bis heute die Planung nicht, sollen aber über die Hintertür der Gründung der Wohnungsbaugesellschaft mit der OHBV dem Projekt zum Erfolg verhelfen! Auch dies ist ein weiterer S.... Ihr ahnt es schon!
  • Für den Wohnungsschlüssel 1/3 oder 2/3 Sozialwohnungen gibt es keinen politischen Beschluss.
  • Die OHBV sieht offenbar das Belegungsrecht der Wohnungen auf deren Seite!
  • Die OHBV übt Druck auf die Stadt Hohen Neuendorf aus mit dem Zeitplan. Sie möchte die Stadt zwingen, bereits Mitte 2019 mit dem Projekt zu beginnen. Der Bürgermeister hat trotz intensiven Bemühens bis zum 2.10.2018 keine weitere Begründung für den engen Zeitplan von der OHBV erhalten.
  • Für das fertig geplante Projekt der OHBV gibt es keine Prüfung und keinen Beschluss seitens der Hohen Neuendorfer Gremien. Es ist schlicht ohne uns geplant und soll jetzt der Verwertung zugeführt werden.
  • Das Gebahren der OHBV als Körperschaft des Landkreises lässt auch beim Projekt Schillerpromenade, wie schon bei der Bebauung an der Friedrich-Naumann-Straße – eine Verschleierungs- und Ellbogenmentalität an den Tag legen, die die Stadt sich verbitten sollte. Die OHBV zieht die Stadt, salopp gesagt, über den Tisch – und das können wir als Grüne Stadtverordnete nicht zulassen.

Es muss innerhalb der nächsten ca. 3 Monate politisch entschieden werden, ob der Bürgermeister und die Verwaltung die Verhandlungen mit der OHBV fortführen und ob das Projekt Schillerpromenade dabei weiter verfolgt werden soll.

Die Sitzung endete um ca. 22:10 Uhr nach diesem TOP.

 

Oliver Jirka

Bündnis 90 / Grüne Stadtverband Hohen Neuendorf

Fraktion in der SVV Hohen Neuendorf

Vorsitzender Ausschuss für Bauen, Ordnung und Sicherheit

Mitglied Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Kategorie

Bauen | Hohen Neuendorf | Soziales | Stellungnahme | Verkehr

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