Kommentar zu dem Gesetz zur Patientenverfügung

19.06.09 – von Jörg Ditt –

Der Wille des Individuums ist maßgebend!

Nach dem neuen Gesetz haben nicht Ärzte oder Angehörige das letzte Wort, sondern der betroffene Patient.
Das ist richtig und dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Gerade in einer Zeit in der Menschen immer älter werden, ist dieser Gesetzentwurf richtig - ja er geht nicht weit genug.
Jeder kann doch frei wählen ob er eine solche Verfügung erstellt oder nicht.

Wenn jemand festlegt, dass er unter bestimmten Umständen, die er in dieser Verfügung selber definiert , nicht mehr mit aller Gewalt am Leben erhalten werden möchte, ist das sein Wille der zu respektieren ist egal wie der Stand der Medizintechnik ist. Der behandelnde Arzt weiß dadurch wie weit er gehen darf und ist somit viel sicherer das er im Sinne seines Patienten handelt.

Jeder Mensch muss das Recht haben, allein zu entscheiden wann und wie er Sterben will. 
Es gilt schlichtweg der Wille des Individuums.

In diesem Zusammenhang müsste zwingend die Diskussion über die Möglichkeit des selbstbestimmten Freitodes geführt werden.

Auch dies hat etwas mit selbstbestimmten Leben zu tun.

Jörg Ditt

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Oberhavel | Oberkrämer | Pressemitteilung | Soziales

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