Voraussetzungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen

28.09.22 –

Aufgrund zahlreicher Fragen zu den Voraussetzungen für die Errichtung von Fahrradstraßen hat Clemens Rostock während der letzten Plenarsitzung eine mündliche Frage an die Regierung genau zu diesem Thema gestellt.

In der Antwort des Verkehrsministers wird noch einmal klargestellt: Es ist NICHT mehr zwingend erforderlich, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart sein muss! Bereits eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder eine lediglich untergeordnete Bedeutung des Kraftfahrzeugverkehrs reichen für diese Umwidmung aus.

Clemens‘ Frage findet Ihr unter https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6200/6250-1191.pdf

Die Antwort des Ministeriums hier.

Die entsprechende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, in der die Voraussetzungen stehen, findet Ihr unter https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm (Dann „Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße“)

Auch im entsprechenden Wikipedia-Artikel ist das gut dargestellt: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstra%C3%9Fe#Einrichtung_von_Fahrradstra%C3%9Fen

Clemens hofft, dass Euch das den Kampf um mehr Fahrradstraßen vor Ort weiter hilft!

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