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05.02.19 –
Die Gemeinde wirbt mit dem Logo: Birkenwerder grün erleben.
Und in der Tat erleben die Einwohner, was die Verwaltung darunter versteht.
Zwar gab es keine Einladung zum „public viewing“, doch Anwohner konnten aus sicherer Entfernung betrachten, wie die Verwaltung die meisten Alleebäume in der Weimarer Straße fällen lassen wollte.
Einigen aufmerksamen Einwohnern, u.a. Mitgliedern des Ortsverbandes Bündnis 90 / Die Grünen, kam diese von der Gemeindeverwaltung veranlasste Baumfällaktion „spanisch“ vor. Die untere Naturschutzbehörde (uNB) aus Oranienburg wurde kurzfristig informiert und schritt ein. Sie zeigte den von der Verwaltung beauftragten Baumfällern die rote Karte und schickte sie vom Platz.
Man glaubt es kaum, doch nur ein Baum musste dran glauben.
Die anderen Bäume entgingen ihrem Schicksal, ihre Begnadigung traf Gott sei Dank in letzter Minute ein.
Warum durfte die untere Naturschutzbehörde das Fällen verhindern ?
Das grundsätzliche Verwaltungshandeln innerhalb der Gemeinde setzt in diesem konkreten Fall eine Zusammenarbeit mit der zuständigen uNB, der unteren Natuschutzbehörde, voraus. Diese Zusammenarbeit drückt sich unter anderem dadurch aus, dass die Gemeinde die Pflicht hat, eine Genehmigung bei der uNB zum Fällen dieser Alleebäume einzuholen.
Einer Amtsperson in dieser Position muss sich dieser Pflicht zur Einholung einer Genehmigung bei der uNB bewusst sein.
Die Verwaltung der Gemeinde hat pflichtwidrig entschieden, weil sie die erforderliche Zustimmung der uNB nicht eingeholt hat.
Die Gemeinde entschuldigt sich nun mit dem fadenscheinigen Hinweis, dass aufgrund eines Sachbearbeiterwechsels das Fehlen der Genehmigung übersehen wurde.
Das versteht jeder, der schon mal etwas gesucht hat, was nicht vorhanden ist. Eine nicht beantragte Genehmigung kann man nicht finden.
Entschuldet das die Gemeindeverwaltung ?
Natürlich nicht; denn man stelle sich vor, ein Bürger der Kommune fällt unerlaubt einen Baum auf seinem Grundstück und begründet das damit, dass er die fehlende Genehmigung übersehen hat. Er müsste dennoch damit rechnen, mit einer Strafe bis zu 50.000 € von der Gemeinde belegt zu werden.
Pikanterweise wird selbst in dem Baumgutachten vom Februar 2018, die eine Fällung der Bäume empfiehlt, darauf hingewiesen, dass die Gemeinde sich mit der uNB abzustimmen habe.
Im Juni 2018 wird die Frage eines Bürgers laut Sitzungsprotokoll nicht beantwortet, ob diese geplante Baumfällaktion mit der uNB abgestimmt ist.
Die Verwaltung der Gemeinde hat all das nicht beachtet oder ignoriert.
Stellt sich hier die Frage der Amtshaftung ?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird wenig Erfolg haben; denn die müsste an den Bürgermeister als Zuständigen gerichtet werden, um ein Disziplinarverfahren gegen seine Mitarbeiter einzuleiten.
Das wird er mit Sicherheit nicht tun.
Es bleibt die frustrierende Erkenntnis: Gegen die da oben kann man eh nichts machen.
Soll das so bleiben ?
Eine Lösung für die Bäume muss dennoch her, weil aus guten Gründen die Gehwege an der Weimarer Straße künftig für Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Behinderung gefahrlos begehbar sein müssen.
Rolf Kaiser
Birkenwerder
31.1.2019
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