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16.11.18 –
Die Brandenburger Landesministerin für Infrastruktur und Landesplanung Frau Kathrin Schneider hat sich letzte Woche mit den Landräten der Kreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz und dem Oberbürgermeister von Cottbus geeinigt, auf der B169 zwischen Cottbus und Schwarzheide zeitnah ein Durchfahrtsverbot für LKWs im Transitverkehr anzuordnen und damit den LKW-Transitverkehr auf die Autobahnen A13/A15 zu verbannen.
Dies hatten an der B169 wohnende Bürger von ihren Landratsämtern seit Jahren gefordert. Als sie immer wieder auf taube Ohren stießen, haben Sie gegen die ablehnenden Bescheide der Landrats- ämter geklagt und im April 2017 beim Verwaltungsgericht Cottbus Recht bekommen. Die vom Landratsamt Oberspreewald-Lausitz eingelegte Berufung wurde im Mai 2018 vom Oberverwaltungs- gericht Berlin-Brandenburg abgelehnt. Jetzt, 5 Monate später, hat die Landesregierung reagiert und zusammen mit den zuständigen Landräten vereinbart, das beantragte Durchfahrtsverbot für Transit- LKWs nun doch einzuführen. Leider musste hier mal wieder erst die Justiz eingeschaltet werden, bevor Politik und Verwaltung im Interesse der Anwohner tätig wurden.
Wir freuen uns mit den Anwohnern der B169, dass es ihnen mit beharrlichem Engagement gelungen ist, ein Durchfahrtsverbot für Transit-LKWs zu erreichen. Wir begrüßen, dass sich jetzt erstmals unsere Landesministerin Frau Kathrin Schneider für die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für Transit-LKWs in Brandenburg einsetzt.
Damit folgt Brandenburg endlich dem Vorgehen anderer Bundesländer wie Bayern, Baden-Württem- berg, Hessen und Niedersachsen. Dort gibt es zum Schutz der Anwohner seit vielen Jahren Durch- fahrtsverbote für Transit-LKWs auf Bundesstraßen, so z.B. auf der B4 zwischen Lüneburg und Braun- schweig und auf der B27 zwischen Friedland und Fulda.
Seit 2005 ist die Autobahn A20 fertig gestellt. Sämtlicher Verkehr von den Ostseehäfen kann seitdem die Metropolregion Berlin bequem auf den Autobahnen A19/A24 und A20/A11 erreichen. Trotzdem donnern immer noch viele Transit-LKWs Tag und Nacht durch das Stadtzentrum von Fürstenberg und durch die anderen Gemeinden an der B96.
Die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes für LKW an Stellen, an denen eine weniger belastende Ausweichmöglichkeit besteht, ist ein Instrument, mit welchem ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interessen des Transportgewerbes und den Interessen der Anwohner von stark befahrenen Straßen erreicht werden kann.
Die Stadt Fürstenberg hat im November 2011 beim Landratsamt Oberhavel einen Antrag auf die Einführung eines Nachtfahrverbots für Transit-LKWs gestellt und diesen Antrag im Mai 2012, im November 2012 und im Februar 2017 erneuert. Der „Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg“ und die Bürgerinitiative „BI-B96 raus“ haben sich im August 2017 mit der gleichen Forderung an das Landrats- amt gewandt Auf einer Veranstaltung des Brückenschlag e.V. haben sich im September 2017 auch die anwesenden Landespolitiker von CDU, Linken und Grünen der Forderung angeschlossen. Alle Anträge blieben bis heute folgenlos.
Wir fordern das Landratsamt Oberhavel auf, zum Schutz der an der B96 wohnenden Bürger auch die B96 zwischen Oranienburg und der Landesgrenze zu Mecklenburg für den LKW-Transitverkehr zu sperren. In Kooperation mit dem Landratsamt Mecklen- burgische Seenplatte sollte dann die Geltung des Durchfahrtsverbots auf die gesamte Strecke zwischen Neubrandenburg und Oranienburg erweitert werden.
Fürstenberg, den 8. November 2018
Arbeitskreis Lebendiges Fürstenberg
NABU Regionalverband Gransee
BUND Neubrandenburg
Aktionsbündnis B96-Ausbau - so nicht
Bündnis 90 / Die Grünen Oberhavel
Andrea Suhr, SPD, Kreistagsvorsitzende OHV und Vorsitzende der SPD OHV
Lothar Kliesch, SPD, Stadtverordneter Fürstenberg und Mitglied des Kreistages OHV
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