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18.07.12 –
Jetzt ist es amtlich: In Deutschland bekommen Asylsuchende so wenig Geld vom Staat, dass ihnen kein menschenwürdiges Leben möglich ist. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht und hat in seinem Urteil das Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungswidrig eingestuft.
Asylsuchende bekommen derzeit nur 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes.
Menschenrechte und Menschenwürde sind nicht relativierbar und hängen nicht von Status oder Staatsangehörigkeit einer Person ab. Niemand sollte in Deutschland unter dem Existenzminimum leben müssen. Das Urteil hat die Position der Asylsuchenden in Deutschland gestärkt. Es ist gut, dass das höchste deutsche Gericht den Finger in diese Wunde legt. Jetzt muss es zügig eine Novelle des Gesetzes geben und dann wird auch in Oberhavel endlich eine menschenwürdigerer Umgang mit Asylbewerbern möglich. Deutlichen Verbesserungsbedarf sehen wir aber auch in der Unterbringung von Asylsuchenden. Vor Allem allein reisende Flüchtlingsfrauen und besonders Schutzbedürftige, Kinder und Jugendliche sollten grundsätzlich in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Eine Heimunterbringung sollte auch für alle anderen Flüchtlinge nach spätestens 12 Monaten beendet werden.
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