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26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
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Ansprechpartner vor Ort
Reiner Merker
zehdenick{at}gruene-ohv.de
Mandatsträgerin in der SVV Zehdenick
Louise Gassenmeyer
louise.gassenmeyer (at) gruene-ohv.de
Liebe Mitglieder des Stadtverbands Hohen Neuendorf, gerne laden wir Euch zur nächsten Mitgliederversammlung ein. Sie findet am Mittwoch, 18.06. von 19:00 bis 21:30 Uhr [...]
Der Kreisvorstand wird sich künftig regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat treffen. Die Sitzungen im Juni, September und Dezember sind im Kreisbüro. In den anderen [...]
AnsprechBar jeden Freitag 16-18Uhr mit Linda Weiß linda.weiss@gruene-ohv.de Wo? Kreisgeschäftsstelle, Sachsenhausener Str. 1A, 16515 Oranienburg ODER im Sommer [...]