Pressemitteilung

Urteil zur „Todeskreuzung“ in Velten – Ein Schritt in die richtige Richtung für Radfahrende

22.09.25 – von Thomas von Gizycki

Oberhavel. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 18.09.2025 zur Ampelschaltung an der Kreuzung der Breiten Straße mit der Rosa-Luxemburg- und Lindenstraße in Velten sehen die Bündnisgrünen Oberhavel als Erfolg für alle Radfahrenden in Oberhavel.

Das Gericht hat entschieden, dass die bisherige Ampelschaltung in nicht akzeptabler Weise Radfahrerende benachteiligt.

Dazu Thomas von Gizycki, Mitglied der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Tierschutz:

"Die Entscheidung des OVG ist ein wichtiger Schritt, um die Bedürfnisse der Radfahrenden zu berücksichtigen und die Verkehrspolitik in Oberhavel gerechter zu gestalten. Es ist bedauerlich, dass dazu erst diese Gerichtsentscheidung notwendig war und die Kreisverwaltung nicht schon früher Einsicht gezeigt hat. Wir Bündnisgrüne fordern die Kreisverwaltung auf, nicht nur die betroffene Ampelschaltung umgehend zu überarbeiten und sicherzustellen, dass Radfahrende nicht länger benachteiligt werden. Wir mahnen auch an, dass bei der Verkehrsplanung im Kreis grundsätzlich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gedacht werden muss. Radfahren sollte sicher und komfortabel sein. Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Infrastruktur in Oberhavel den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird.“

Sven Krein, der Kläger und passionierte Radfahrer, hat mit seiner Klage auf die Missstände aufmerksam gemacht, die Radfahrende in gefährliche Situationen bringen: „Es geht nicht um Details, sondern um Grundsätzliches: Darf die Verwaltung Radfahrende dauerhaft mit nur sechs Sekunden Grün abspeisen – während der Autoverkehr freie Fahrt genießt?“, fragte Sven Krein in der Berliner Zeitung. Das Gericht folgte schließlich seiner Argumentation.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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