Bündnisgrüne Grundsätze für eine Schullandschaft Oberhavel

24.02.21 –

Unsere politische Urteilsbildung für eine Schullandschaft Oberhavel basiert auf den übergeordneten Zielen bündnisgrüner Bildungspolitik, wie sie hier beschrieben sind:  

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgen das Ziel einer inklusiven Bildungslandschaft in Oberhavel. Grundlage hierfür ist die positive Akzeptanz von Vielfalt
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich ein für ein Bildungssystem, das Kindern, Jugendlichen und alle Lernenden befähigen, eine selbstbestimmte und nachhaltige Zukunft zu gestalten, die von Unwägbarkeiten, Klimakrise, digitalem Wandel und sozialen Veränderungen geprägt sein wird.
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen das Recht auf gute Bildung als ein lebenslanges, jedem Menschen offenstehendes Recht. Wir sehen den gleichberechtigten Zugang zum Bildungssystem als Grund-lage für gesellschaftliche Weiterentwicklung.
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen Bildungspolitik in der Verantwortung, bestehende Ungerechtigkeiten nicht zu zementieren, sondern zu überwinden
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass die Grundlage für gute Bildung in der frühen Kindheit gelegt wird. Deshalb hat bei uns eine flächendeckende, qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung einen hohen Stellenwert. 
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für einen Ausbau des Ganztags. Eine hochwertige Bildung im Ganztag unterstützt den Abbau sozialer Ungleichheiten und fördert das soziale Miteinander ebenso wie die individuelle Förderung. 
  • Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehören Bildungs- und Sozialpolitik zusammen. Kitas und Schulen sollen eingebettet sein in Netzwerke und Unterstützungssysteme vor Ort. 
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht Digitalität in der Bildung als Chance, die entschlossen ergriffen und gleichzeitig sorgsam entwickelt und evaluiert werden muss. 

Wir sind uns darüber im Klaren, dass sich Bildungspolitik und -verwaltung in einer Verantwortungsteilung zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg, dem Landkreis Oberhavel, den Kommunen und den einzelnen Bildungseinrichtungen vollziehen. Gerade deshalb sehen wir es als wesentlich an, dass sich jede der Verantwortungsebene der übergeordneten inhaltlichen Bildungsziele gewärtig ist. Denn auch eine Entscheidung über Räume oder Technik – um zwei Beispiele herauszugreifen – ist eine Entscheidung, die im Kern die Pädagogik beeinflusst. 


Aus den oben genannten Bildungszielen ergeben sich folgende Forderungen für Oberhavel:  
 
1.   Wir setzen uns ein für ein möglichst langes gemeinsames Lernen. Deshalb geben wir bei Neugründungen Schulen den Vorzug, die gemeinsames Lernen ermöglichen und/oder die Durchlässigkeit des Schulsystems erhöhen. Unser Vorbild ist dabei die Gemeinschaftsschule, die Kindern und Jugendlichen das gemeinsame Lernen ohne Brüche bis zum Abschluss ermöglicht. Zudem geben wir neuen Gesamtschulen mit Zugang zum Abitur Vorrang gegenüber neuen Gymnasien.

  • Der entstehende Bedarf an Plätzen an Gymnasien oder gymnasialen Oberstufen sollte durch die Erweiterung der bestehenden Einrichtungen gedeckt werden, ein zusätzliches Gymnasium im Südkreis lehnen wir ab.
  • Oberschulen sollten, wenn möglich, in der Trägerschaft der Städte und Gemeinden bleiben und zu Gemeinschaftsschulen ausgebaut werden.
  • Grundsätzlich sollte das öffentliche Schulsystem allen Schülerinnen und Schülern Platz bieten. Schulen in freier Trägerschaft sollten ein zusätzliches Angebot darstellen.
  • Die Durchlässigkeit bezüglich des Übergangs von der 10. Klasse der Oberschule in die gymnasiale Oberstufe des ortsansässigen Gymnasiums sollte erhöht werden - sofern im Ort keine Gesamtschule gibt. Dazu bedarf es der Einrichtung einer 11. Klasse als Brücke entweder am Gymnasium oder an der Oberschule.

 2.   Wir setzen uns ein für den Schulcampus wie zurzeit zum Beispiel in Gransee verwirklicht, der eingebunden ist in die Kommune und Kindern das gemeinsame Lernen von der 1. Klasse bis zur weiterführenden Schule ermöglicht. Eine altersübergreifende Schul-Nachbarschaft (Schulcampus) ist aus pädagogischer Sicht dem altershomogenen Schulzentrum überlegen, bei dem Schulen verschiedener Bildungsgänge (Oberschule, Gymnasium) nebeneinander existieren, aber nicht kooperieren. 
 
3.   Wir fördern die Profilierung der Oberschulen mit berufsorientierender Schwerpunktsetzung, z.B. Kooperationen mit Betrieben zur Durchführung berufsorientierender Schülerpraktika, Berufsberatung in den Schulen und Einrichtung von Praxisklassen.
 
4.   Wir setzen uns ein für den Ausbau des Ganztags an Schulen. Das gilt es bei allen Planungen auch in räumlicher und technischer Hinsicht zu berücksichtigen. In allen Planungen Bildungseinrichtungen betreffend ist die Notwendigkeit des gemeinsamen Mittagessens und möglichst auch des Kochens frischer Mahlzeiten zu berücksichtigen. (Gibt es konkrete Hinweise, wo es noch fehlt an Ganztagsangeboten?)
 
5.   Wir wollen wohnortnahe Schulen – auch in ländlicher Region. Die Fahrzeiten vieler Schülerinnen und Schüler sind deutlich zu lang, die Gleichstellung der Bildungschancen innerhalb unseres Landkreises ist nicht gegeben. Deshalb setzen wir uns konkret ein für eine Oberschule in Fürstenberg, sei es als Zweigstelle der Werner-von-Siemens-Oberschule in Gransee oder als Ausgründung. Eine Einbeziehung landkreisüberschreitender Schüler*innenschaft sollte selbstverständlich sein und nicht an bürokratischen Hürden scheitern. 
 
6.   Aus gleichem Grund sind wir für die Erhaltung auch kleiner Schulstandorte, sowohl der Grundschulen als auch der Oberschulen. 
 
7.   Inklusive Bildungsangebote äußerer und innerer Differenzierung sollte an jeder Schule unseres Landkreises selbstverständlich sein. An den Entscheidungen über die Einrichtung eines Kurssystems (äußere Differenzierung) werden die Schulgremien einbezogen.
 
8.   Wir wünschen uns die Einbeziehung der Kommunen in ihrer Verantwortung für die Vielfalt der Schullandschaft von Klasse 1 bis 10. Für Oberschulen kann die kommunale Trägerschaft ein Gewinn sein, denn sie kann Gemeinschaftssinn stiften und die Öffnung in kommunale Netzwerke befördern. In Fragen der Trägerschaft sind Elternvertreter und Schulgremien willensbildend in den Prozess der Veränderung einzubeziehen.
 
9.   Wir geben dem Aus- und Umbau bestehender Gebäude einem Neubau von Schulen den Vorzug. Denn wir müssen auch im Bildungsbereich den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung tragen, weniger Ressourcen verbrauchen und weniger Fläche versiegeln. 
 
10. Neu- und Umbauten müssen ökologischen Kriterien entsprechen. Betriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgekosten sind zu berücksichtigen. Baukonstruktion, Haustechnik und Baumaterialien müssen strenge Kriterien hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erfüllen. Holzbau ist zu bevorzugen. 

11. Bei allen baulichen Neu- und größeren Umbauplanungen von Schulstandorten sollten in sehr frühen Projektentwicklungsphasen Pädagog*innen und Planer*innenbereits vor den eigentlichen baulichen Planungsphasen zusammen in Konzeptfindungsteams die pädagogischen und planerischen Rahmenbedingungen für das Vorhaben entwickeln. Die sogenannte Leistungsphase 0 sollte seitens des Kreises verbindlich implementiert werden.

12. Wir fordern eine konsequente Modernisierung und den Ausbau der Sportstätten und Sportanlagen der Schulen nach ökologischen Kriterien. Ein Förderprogramm des Landkreises für Schulen in kommunaler Trägerschaft ist wünschenswert. Auch werden langfristigen Folgen der Pandemie eine Neubewertung von Gesundheits- und Bewegungsförderung erfordern. 

13. Besonderes Augenmerk legen wir auf die personelle und technische Infrastruktur von Bildungseinrichtungen für digitale Bildung. Wir fordern alle politischen Ebenen auf, sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Umsetzung bürokratische Hemmnisse abzubauen und jede Schule in die Lage zu versetzen, ein eigenes Profil im Hinblick auf die digitale und Medienbildung zu entwickeln und zu verwirklichen. Dazu verweisen wir auf unser Papier „Bildung digital: Mit voller Kraft für die Schülerinnen und Schüler“ (August 2020)
 
14. Eine vorausschauende Bildungspolitik kann in der Schulentwicklungsplanung aus Fehlern lernen, indem die Datenbasis erweitert und Ursachen für Abweichungen zwischen Plan und Ist in der Vergangenheit einbezieht. Zu einer vorausschauenden und umsichtigen Planung zählt eine verlässliche Datenbasis, die sich aus vielfältigen Quellen speist, zum Beispiel auch Flächennutzungspläne (Neubaugebiete), Zuzugsprognosen, Wanderbewe¬gun¬gen der Schülerinnen und Schüler in Sekundarstufe I etc. mitberücksichtigt. Im Bildungssektor sollte stets der strengste Maßstab angelegt, im Zweifel großzügig geplant werden, um spätere Engpässe zu vermeiden, welche die Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen schmälern könnten.
 
Oberhavel, 18.03.2021
 

Fragen bitte an Ingrid Hüchtker: vorstand(ad)gruene-ohv.de

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