
15.11.17 –
Der Hauptausschuss hat heute (endlich) die neue Elternbeitragssatzung Kindertagespflege zur Beschlussfassung empfohlen. Sie soll allerdings erst zum Schuljahreswechsel 2018/19 in Kraft treten. In der Kostenkalkulation, die eine Grundlage der Elternbeiträge ist, wurden jetzt auch alle Zuschüsse und andere, kosten mindernden Faktoren berücksichtigt. Ein Kitaplatz wird so für die Eltern deutlich günstiger. Der Höchstbeitrag in der Kita (6 Std. Betreuung) sinkt so z. B. von 315 auf 202 EUR im Monat. Allerdings erst nach der Sommerpause 2018. Ich habe das kritisch angemerkt, bekam dafür von den anderen Mitgliedern des Ausschusses jedoch keine Unterstützung.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hohen Neuendorf wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Es gab keine Kritik. Die Archivsatzung der Stadt Hohen Neuendorf ebenso. Allerdings wurde inhaltlich darüber wohl kaum gesprochen. Wer also Zeit und Lust hat sich des Archivwesens der Stadt anzunehmen mag mal einen Blick in diese Satzung werfen und überlegen, welche Dinge archiviert werden sollten und welch nicht.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserbeseitigungssatzung) wird durch eine Formulierung flexibilisiert, die der Verwaltung die Möglichkeit gibt, bei der Qualität der eingeleiteten Abwässer (hier CSB-Wert) Ausnahmen zuzulassen. Das sei mit den Berliner Wasserbetrieben abgesprochen und ok so, hieß es.
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der sachkundigen Einwohner der Stadt Hohen Neuendorf. Es gab zwei Änderungsanträge, einer von der SPD und einer von den LINKEN. Beide wurden bei Stimmengleichheit nicht befürwortet. Der Verwaltungsvorschlag fand dann eine deutliche Mehrheit.
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