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06.01.15 –
Zur Entscheidung der Kreisverwaltung in Potsdam–Mittelmark, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahre 2009 jetzt endlich umzusetzen und die Benutzungspflicht der allermeisten Radwege aufzuheben:
Auch in Oberhavel gibt es zahlreiche Radwege, vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften, in denen Radfahrer ohne Not auf unzureichend ausgebaute Radwege gezwungen werden. Nachdem in diesem Jahr auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) diese Rechtsprechung bestätigt hatte, zieht der Landkreis Potsdam-Mittelmark jetzt daraus die Konsequenz und gibt die Straßen für Radfahrer frei. Wir erwarten, dass sich auch in der Kreisverwaltung Oberhavel endlich die Einsicht durchsetzt, dass Radverkehr zu fördern und zu entwickeln ist. Die Abschaffung der Benutzungspflicht von Radwegen an allen Strecken, wo es die Gefahrenlage zulässt, ist dazu ein wichtiger Schritt. Das Radfahren auf schlecht befestigten, zu schmalen oder unübersichtlichen Radwegen, behindert Radfahrerinnen und Radfahrer und ist damit ein Grund dafür, dass der Radverkehrsanteil im Landkreis nicht weiter zunimmt. Ein weiterer Grund, der Radfahren in Oberhavel unattraktiver macht, sind Ampelschaltungen, die für Fußgänger und Radfahrer öfter Rot zeigen als für Autofahrer. Auch hier muss die Kreisverwaltung aktiv werden, wenn der Anteil des Radverkehrs im Landkreis sich positiv entwickeln soll. Ein Radverkehrskonzept für den ganzen Landkreis wäre ein weiteres Element, um das gesunde und umweltfreundliche Verkehrsmittel Fahrrad in Oberhavel zu stärken.
Thomas von Gizycki
Fraktion Grüne/B90
Kategorie
Fußgänger & Radfahrer | Kreistagsfraktion | Oberhavel | Pressemitteilung
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