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10.06.21 –
Auf der Sitzung der Regionalversammlung der Planungsregion Prignitz-Oberhavel am 08.06.2021 in Wittenberge wurde der neue Entwurf des sachlichen Teilplan „Windenergienutzung“ beschlossen. Da der letzte Regionalplan „Windenergienutzung“ von 2018 durch die Genehmigungsbehörde nicht genehmigt wurde, muss ein neuer Plan die Ausweisung der Windeignungsgebiete regeln. Laut Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg sollen 2% der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie bereitgestellt werden.
Im neuen Planungsentwurf sollen nur 1,4% der Regionsfläche ausgewiesen werden. Von diesen 1,4% sind 0,4% mit Höhenbegrenzungen vorgesehen. Effektiv kann also nur 1% der Fläche genutzt werden. Von den 30 vorgesehenen Windeignungsgebieten liegen zwei (die beiden einzigen in Oberhavel) im Schutzbereich eines Drehfunkfeuers (Flugsicherung), hier werden in der Regel keine Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen erteilt, fünf Gebiete liegen im Bereich einer militärischen Tiefflugzone. Auch hier kann es zu Problemen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen kommen.
Auch die ungleiche Verteilung der Windeignungsgebiete auf die drei beteiligten Landkreise – zwei in Oberhavel, die restlichen 28 Gebiete verteilt auf die Prignitz und die Ostprignitz – kritisieren Bündnis 90/ Die Grünen in Oberhavel. „Gerade im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum nicht ausreichenden Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der zügigen Umsetzung der Energiewende sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf“, so die grüne Regionalrätin Barbara Neeb-Bruckner. „Wir lehnen den vorliegenden Entwurf ab. So wird das nichts mit der Energiewende! Wir brauchen dringend zeitnah weitere Flächenausweisungen“, ergänzt Ingrid Hüchtker, Sprecherin des Kreisverbandes Oberhavel.
Foto: Christian Mentz
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