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27.11.16 –
PRESSEMITTEILUNG
Auf ihrer jüngsten Kreismitgliederversammlung berieten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Vereinbarkeit von Naturschutz und der Erzeugung erneuerbarer Energie durch Windräder.
Ganz konkret lag ein Antrag vor, das Waldgebiet der Schleuener Heide standortgerecht zu entwickeln. Wesentliche Teile des Areals befinden sich im Besitz des Landkreises und sollten aus Sicht der GRÜNEN in einen artenreichen Laub-Mischwald umgebaut und naturnah nach den Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) bewirtschaftet werden.
Einhellig stellten die Mitglieder fest, dass Windräder diesem Ziel widersprechen. Neben der Gefahr, die für das Leben von Fledermäusen und Vögeln bestünde, würden Schneisen für Wege und Leitungen einen großen zusammenhängenden Lebensraum für Wildtiere zerstören.
Einige Teilnehmer vermuteten, dass vor allem die beträchtlichen Einnahmen durch den Stromverkauf den Kreis zum Aufstellen von Windrädern in der Schleuener Heidemotivieren könnten. Ursprünglich wurde der Wald jedoch erworben, um ihn forstwirtschaftlich zu nutzen. Das hatten die GRÜNEN unterstützt und fordern den Kreis nun auf, an dieser Absicht festzuhalten.
Parallel zur Ablehnung der Windenergie in der Schleuener Heide betonten die GRÜNEN, die Energiewende beschleunigt weiterführen zu wollen. Sie sehen kein Problem darin, den Belangen der Anwohner und des Naturschutzes Rechnung zu tragen und trotzdem bis zu 2% der Fläche Oberhavels für Windräder zur Verfügung zu stellen. Nur auf diesem Weg können die Klimaziele, wie sie die Weltgemeinschaft in den letzten Tagen nachdrücklich in Marrakesch bekräftigte, Realität werden.
Die Fachleute des Kreisverbandes sehen die Antwort auf diese Herausforderung in der Ausweisung kleinerer Windeignungsgebiete. Statt wie bisher nur Flächen von mindestens 100 ha in die Untersuchungen einzubeziehen, wollen sich die GRÜNEN für Flächen schon ab 50 ha stark machen. Dann wären auch in Oberhavel die Grundlagen gelegt, um Natur- und Klimaschutz gleichzeitig zu realisieren. Und dem Kreis böte sich die Möglichkeit, in einem bestätigten Windeignungsgebiet und nicht in der Schleuener Heide, Einnahmen aus regenerativer Energie zu erwirtschaften.
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