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27.01.21 –
Was wird gefördert:
Die Anschaffung neuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Antrieb
Wer wird geförtert:
Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine und Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung:
Der Fördersatz beträgt 50% des Kaufpreises und bis zu 80% für Lastenräder, die der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Förderobergrenzen liegen bei 2500 Euro für Räder ohne und bei 4000 Euro mit E-Antrieb.
Wo stellt man die Anträge: Landesamt für Bauen und Verkehr, Formblätter gibt es unter www.lbv.brandenburg.de
Fragen?
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