Aufhebung der Zweckbindung „Jugendprojekte zur Verkehrserziehung“ im Beschluss 3/0355

10.09.09 – von Thomas von Gizycki –

Beschlussvorschlag:

Die Zweckbindung  „Jugendprojekte zur Verkehrserziehung“ im Beschluss 3/0355 wird aufgehoben und die Mittel in Höhe von 2500,00 Euro im allgemeinen Haushalt Jugendhilfe zur Verwendung gemäß der Richtlinie „Förderung der Jugendarbeit“ freigegeben. 

Begründung:

Mit der Verabschiedung des Beschlusswortlautes sollten die Schulen angeregt werden Jugendprojekte zur Verkehrserziehung zu entwickeln. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises verständigte sich darauf, die eingestellten Mittel in Höhe von 2500,00 Euro als Preisgeld zur Prämierung eingehender Konzeptionen auszureichen. Über das Verfahren wurden alle Schulen schriftlich informiert, verbunden mit der Aufforderung Projekte im Sinne des Beschlusses zu entwickeln und einzureichen.

In der gesetzten Frist sind keine Projektkonzeptionen beim Jugendamt eingegangen. Somit konnten die eingestellten Mittel bisher nicht ausgegeben werden.

Dagegen waren die Mittel zur Förderung der Jugendarbeit schon im Juli 2009 weitgehend ausgereicht, so dass keine weiteren Projekte der Jugend- und Jugendsozialarbeit z.Z. gefördert werden können. Durch die Aufhebung der Zweckbindung wird es möglich, weitere Jugendprojekte gemäß der Richtlinie „Förderung der Jugendarbeit“ zu fördern.

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Antrag | Kreistagsfraktion

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