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29.06.14 –
Aufruf zur Bewerbung für den Seniorenbeirat und Fristen für sein Inkrafttreten
Dieser Antrag erfolgt unabhängig vom Antrag zur Fortführung der AG Senioren. Diesen Antrag unterstützen wir ausdrücklich.
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, den Aufruf zur Bewerbung geeigneter Bürgerinnen und Bürger für die Teilnahme am Seniorenbeirat nach §4a der Hauptsatzung der Gemeinde Glienicke/ Nordbahn bis zum Redaktionsschluss des Glienicker Kuriers am 20.08.2014 zu veranlassen.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zu diesem Zeitpunkt zusätzlich Plakate und Aushänge, sowohl in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde, als auch an stark frequentierten Orten (z.B. Rathaus, Dreifeldhalle, Seniorenclub, und nach eingeholter Erlaubnis der Betreiber, in Geschäften, Arztpraxen, Vitadeum, Casa Reha) anzubringen. Die Verwaltung gestaltet den Aufruf für den Glienicker Kurier und Plakate/Aushänge in Zusammenarbeit mit der Senioren AG.
Das folgende Auswahlverfahren soll angewandt werden:
Die Bewerber reichen ihre Unterlagen schriftlich bis zum 17.10.2014 bei der Gemeindeverwaltung ein. Die Bewerber können sich am 03.11.2014 im Sozialausschuss vorstellen. Dieser trifft dann eine Vorauswahl. Die Benennung und Bestätigung der Mitglieder des Seniorenbeirates und das sofortige Inkrafttreten des Beirates erfolgt auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.11.2014. Die Übergabe der Informationen von der Senioren AG an den Seniorenbeirat wird durch selbige allein geregelt und sollte spätestens nach Beendigung der, bereits von der Senioren AG geplanten, Seniorenmesse abgeschlossen sein. Mit der Übergabe erlischt die Senioren AG.
§ 4a der Hauptsatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn ermöglicht die Einrichtung eines Seniorenbeirates. Der Seniorenbeirat wird für die Dauer einer Wahlperiode durch die Gemeindevertretung benannt. Zuvor muss ein Aufruf im Glienicker Kurier erfolgen. Um eine möglichst breite Wahrnehmung des Aufrufes sicher zu stellen und eine große Beteiligung interessierter Bürger zu erreichen, sollten weitere Veröffentlichungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Da die neue Wahlperiode bereits begonnen hat, sollte unverzüglich öffentlich zur Bewerbung aufgerufen werden. Der Beirat sollte zum nächstmöglichen Termin eingesetzt werden.
Karsten Wundermann
ALLRIS®net-LINK: Vorlage - 2014-175-BV
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