ANTRAG Hermann-Scheffler-Straße angemessen ausbauen

08.03.16 – von Oliver Jirka –

Gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Stadtverein Hohen Neuendorf

(Änderungsantrag zu B007/2016)

 

Antragstext

Die Verwaltung der Stadt Hohen Neuendorf wird beauftragt, die Erschließungsplanung zum Ausbau der Hermann-Scheffler-Straße zwischen Bästleinstraße und Haubachstraße und der Bruno-Schönlank-Straße zwischen  Haubachstraße  und  Rudolf-Breitscheid-Straße  (B007/2016) auf eine Breite der Gesamtanlage von max. 12,00 m dort zu ändern, wo das derzeitige freie Straßenprofil den Ausbau auf 15,00 m nicht zulässt. 

Dabei soll die Fahrbahnbreite 5,10 Meter und die Gehwegbreite 1,50 Meter nicht überschreiten, wie vom Ausschuss für Bauen, Sicherheit und Ordnung am 11.2.2016 empfohlen. 

Die jeweiligen eigentumsrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der seit Jahrzehnten zu Unrecht belegten öffentlichen Flächen bleiben unberührt. In den Bereichen der engeren örtlichen Situation kann die Verwaltung statt des Rückbaus der Einfriedungen  den Ankauf der Flächen gestatten. 

 

Begründung

Selbstverständlich muss die bislang geduldete jahrzehntelange private Nutzung öffentlicher Flächen durch Rückbau oder Ankauf durch die Anlieger abschließend geregelt werden. 

Eine verringerte Ausbaubreite von 12,00 m in diesen Teilbereichen führt dazu, dass die Grundstücke, die sich zum Teil beidseits der Erschließungsfläche auf öffentlichem Straßenland befinden,  nicht beidseitig komplett zurückgebaut werden müssen (teilweise mit der Konsequenz sozialer Härten und Baumfällungen). In Abstimmung mit der Verwaltung muss so nur eine Straßenseite diesen Rückbau vollziehen.

In den längeren Teilbereichen, in welchen bereits ein Profil von 15,00 Metern Breite vorhanden ist, sollte durchaus in der vollen Breite geplant werden. Diese Aufweitungen können Anlässe zu abwechslungsreichen Teilräumen bieten. 

Für die Gestaltung der neuen Verkehrsflächen bedeutet dies, dass mit immer noch ausreichender Breite unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten eben nicht nach dem „Rasenmäherprinzip“ Straßen- und Stadtgestaltung vollzogen und somit ein Stück gewachsener Freiraumstruktur erhalten werden kann.

 

Hohen Neuendorf, 8.3.2016

Kategorie

Antrag | Bauen | Hohen Neuendorf

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