Änderungsantrag zum Beschluss zur Straßenreinigungsgebührensatzung

15.01.13 – von Fraktion BB/ B90/Grüne –

 

Änderungsantrag

AN/BV0111/2012/04

Für die öffentliche Sitzung 

Beratungsfolge

Abstimmungsergebnis

Datum

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

23.01.2013

Hauptausschuss

 

30.01.2013

Stadtverordnetenversammlung

 

13.02.2013

Einreicher: Fraktion BB/ B90/Grüne

Betreff: Änderungsantrag zum Beschluss zur Straßenreinigungsgebührensatzung

Änderungsantrag: 

§ 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung wird um eine separate Reinigungsklasse

ergänzt, die den Winterdienst Radweg umfasst.

In diese Reinigungsklasse werden folgende Straßen aufgenommen:

Berliner Straße

Fontanestraße

Marwitzer Straße

Hauptstraße

Neuendorfstraße

Spandauer Allee

Die durch den Winterdienst auf benutzungspflichtigen Radwegen zusätzlich anfallenden Kosten werden nicht auf die Anlieger umgelegt, sondern durch den Haushalt der Stadt Hennigsdorf getragen. Demzufolge ist die neue Reinigungsklasse nicht in die Gebührensätze des § 4 aufzunehmen.

Begründung:

Bei geschlossener Schneedecke ist es Radfahrern nicht möglich, sich im Hennigsdorfer Stadtgebiet relativ gefahrlos und regelkonform fortzubewegen, da die

benutzungspflichtigen Radwege nicht vom Schnee geräumt werden. Mit der Schneeräumung der benutzungspflichtigen Radwege an den Hauptverkehrsstraßen soll dieses Mobilitätshindernis für Radfahrer im Winter beseitigt werden.

Der Winterdienst auf den benutzungspflichtigen Radwegen ist im öffentlichen Interesse der Stadt Hennigsdorf und stellt keinen einseitigen Nutzen für die Anlieger dar. Daraus ergibt sich die Kostenübernahme durch den Haushalt der Stadt.

Hennigsdorf, 15.01.2013 

gez. H. Brandenburg

Vorsitzender

der Fraktion BB/ B90/Grüne

 

Kategorie

Antrag | Hennigsdorf

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