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28.12.16 –
PRESSEMITTEILUNG
So ein Schwachsinn! Mann/Frau mag mir diese Worte so kurz nach Weihnachten vergeben, aber wenn ich das lese, fehlt mir jegliches Verständnis. Da arbeitet eine Lehrerin seit 20 Jahren (!) an einer Grundschule, hat eine Ausbildung für die Unterrichtung am Gymnasium und soll jetzt nicht die Qualifikation haben, als Rektorin eine Grundschule zu leiten.
Zitat: "Frau Dietzel sei laut Laufbahn-Dienstrecht für den Job nicht geeignet, weil sie zu hoch qualifiziert ist - eine Gymnasiallehrerin dürfe keine Grundschule leiten."
Wenn ich lese: "Der Dienstherr bot der überqualifizierten Direktorin an, sich für ihren Schulleiter-Posten zu qualifizieren", frage ich mich, ob wir hier den ersten April haben. In Brandenburg werden händeringend Rektoren gesucht und hier lebt der typisch deutsche Amtsschimmel seine antiquierte Daseinsberechtigung aus.
Apropos Qualifikation: Das Schulamt sollte sich selber einmal hinterfragen. Sie sind ja augenscheinlich nicht qualifiziert genug, Bewerbungen vernünftig lesen zu können. Und wenn der Landrat Weskamp dort nicht direkt Einfluss nehmen kann (mangels Zuständigkeit), bitte ich ihn an dieser Stelle sehr herzlich, dort im Sinne der Bürger*innen (hier hat er die Zuständigkeit!) seinen Einfluss geltend zu machen. Ich für meinen Teil habe die Petition unterschrieben und rufe alle interessierten Bürger*innen auf, dies ebenfalls zu tun:
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