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17.08.19 –
Die seit Jahren zu niedrige Kontrollrate bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutztierhaltern führt die Kreisverwaltung auf steigende Anforderungen und fehlendes Personal zurück. Das ergibt eine Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Erst jetzt wurden Maßnahmen eingeleitet, um dieses Problem wenigsten etwas zu lindern. Und selbst wenn die ausgeschriebene Stelle eines amtlichen Tierarztes zeitnah besetzt werden kann, werden dann nur die notwendigsten Kontrollen möglich sein. Im Sinne einer systematischen Kontrolle auf Basis einer Risikoanalyse kann da nicht gearbeitet werden. „Angesichts immer wieder thematisierter Probleme in der Tierhaltung, dem Tiertransport und der Schlachtung ist diese Zurückhaltung völlig unverständlich.“ sagt Reiner Merker, der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion.
Bemerkenswert ist die allgemeine Beurteilung der Situation durch den stellvertretenden Landrat, Egmont Hamelow. So räumt er ein, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls oft nicht umgesetzt werden. Er begründet dies u. a. mit einer Verunsicherung der Verantwortlichen hinsichtlich der Modernisierung von Tierhaltungsanlagen und fehlendem Personal in den Betrieben. „Da fragen wir uns natürlich, warum der Landkreis hier nicht längst gehandelt hat. Gerade wenn man weiß, dass es Probleme in den Betrieben gibt, muss doch vor allem mehr beraten, unterstützt und eben auch kontrolliert werden, um diese Unsicherheiten zu beseitigen“ sagt Thomas von Gizycki, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion.
Die Fraktion fordert den Landkreis auf, den Bereich der Tierschutzkontrolle personell und finanziell so auszustatten, dass die Kontrollrate mindestens den Durchschnitt des Landes von 7% kontrollierten Betrieben pro Jahr erreicht.
Hintergrund:
Bei Tierschutzkontrollen finden die Behörden bundesweit durchschnittlich Mängel auf jedem fünften Hof. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sieht daher dringenden Handlungsbedarf.
Laut §1 der Tierschutzzuständigkeitsverordnung (TierSchZV) obliegt die Überwachung von Nutztierhaltungen dem Landkreis als Kreisordnungsbehörde. Er ist die zuständige Behörden nach dem Tierschutzgesetz und der entsprechenden Rechtsverordnungen.
Nach einem vorgegebenen Verfahren zur risikoorientierten Auswahl von zu kontrollierenden Betrieben wählt die Kreisverwaltung die zu überprüfenden Betriebe aus. Risikokriterien wie die Zuverlässigkeit des verantwortlichen Tierhalters, der bauliche Zustand des Stalles oder der Zeitraum seit der letzten Kontrolle legt der Landkreis für jeden Betrieb selber fest. Die Betriebe mit dem danach ermittelten höchsten Risiko sollen vorrangig kontrolliert werden.
Eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung Brandenburg (Drucksache 6/10613) hat ergeben, dass im Landkreis Oberhavel im Jahr 2018 nur 22 von insgesamt 870 Betrieben (2,5%) kontrolliert wurden. Der brandenburgweite Durchschnitt liegt bei 7 %.
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Kategorie
Anfrage | Antrag | Kreistagsfraktion | Pressemitteilung | Tier- und Landwirtschaft
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Mitglied in der SVV Kremmen
Ortsverbandssprecher
kremmen (ad) gruene-ohv.de
Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung - voraussichtlich ab ca. 19 Uhr im Regine Hildebrandt Haus. Wer wissen will, ob am eigenen Wohnort mit einer Fern- oder [...]
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