05.12.25 –
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.12.2025 wurde der Haushalt 2026 mit einem Defizit von rund 7 Millionen Euro verabschiedet. Auch in der Vergangenheit war ein Defizit im Haushalt durchaus üblich und wurde im Laufe des Jahres immer wieder ausgeglichen. Doch niemals in dieser Höhe. Wie viele Kommunen steht auch Oberkrämer vor erheblich steigenden Kosten für Pflichtaufgaben. Geplanten Erträgen von 32,35 Mio. Euro stehen Aufwendungen von 38,65 Mio. Euro gegenüber. Das daraus resultierende Defizit von fast 21 Prozent der Erträge ist ein deutliches Warnsignal.
Abstimmungsverhalten und unterschiedliche Verantwortungshaltungen
Trotz dieser alarmierenden Zahlen wurde der Haushalt mehrheitlich beschlossen.
Für den Haushalt stimmten die Fraktionen von BfO, SPD, CDU, Freien Wählern und AfD.
Dagegen stimmten die Fraktionen Zukunft Oberkrämer (geschlossen) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Es gab eine Enthaltung durch den Vertreter der Linken.
Ungleichgewicht in der Debattenkultur
Zukunft Oberkrämer brachte Anträge zur Haushaltsentlastung ein, darunter die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes der in Oberkrämer unter dem brandenburgweiten Durchschnitt liegt, sowie die Reduktion des Zuschusses an die Johanniter. Bündnis 90/die Grünen unterstützen die Anträge und wollten mit einer 5-minütigen Präsentation sachliche Argumente und Daten zur Bewertung einer Gewerbesteuerhebesatz-Erhöhung aufzeigen. Diese wurde mit mit Verweis auf die knappe Zeit nicht zugelassen. Gleichzeitig wurde das minutenlange Vorlesen eines populistischen Pamphlets der AfD, das größtenteils auf Scheinargumenten beruhte, gestattet.
Dieses Vorgehen zeigte damit leider eine Tendenz, Entscheidungen eher auf Basis von Meinungen als auf Grundlage von Argumenten zu treffen.
Die vorbereitete Präsentation hätte folgendes deutlich gemacht: Einzelunternehmer und GbRs werden durch eine Gewerbesteuerhebesatz-Erhöhung überhaupt nicht belastet, da die Erhöhung über eine Reduzierung der Einkommenssteuer ausgeglichen werden kann. Rechtsformen wie GmbH, AG und andere juristische Personen würden nur geringfügig belastet. Die Gemeinde hätte jedoch nennenswerte Mehreinnahmen erzielen können, da sie von Gewerbesteuereinnahmen deutlich mehr profitiert als sie von der Reduktion der Einkommenssteuer betroffen ist. Und dies, ohne den Wirtschaftsstandort zu gefährden.
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