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04.11.15 –
Erstmals wurde im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss Hohen Neuendorf am 3.11.2015 unter Beteiligung vieler BergfelderInnen über die Belebung des alten Bebauungsplans Nr. 1 von 1993 öffentlich diskutiert. Anlass war die Planung eines privaten Investors, auf der Südseite des S-Bahnhofs Mietwohnungen zu errichten, die zunächst durch Flüchtlinge bewohnt werden könnten.
Nun hatte mit dieser Bauoption und somit die Verdichtung der Fläche in den letzten Jahren niemand mehr so richtig gerechnet, obschon seit langem das Baurecht besteht. Baurecht, welches auch größere Baukörper in „geschlossener" Bauweise mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss (nach alter Bauordnung) ermöglichte. Baurecht, welches auch einen Straßenausbau mit Stellplätzen entlang der Bahn (heutiger Fuß- und Radweg) vorsah, ebenso wie bauliche Verdichtungen an Orten, die sich seither aber mangels Nachfrage nicht angeboten haben, etwa am Brückenkopf Mittelstraße.
Die neue Bebauung soll nach Plänen des Investors, welche bereits dem Landkreis vorgestellt wurden, 156 Asylsuchenden Platz bieten, die sich nach den Planungskriterien des Landes Brandenburg auf 36 Wohnungen in zwei gleich großen Gebäuden mit jeweils 3 Vollgeschossen verteilen. Ein respektables und nützliches Zusatzangebot an Gemeinschaftsräumen wie Sozial- und Schulungsräumen, Räumen für die Kinderbetreuung oder sportliche Aktivitäten sowie Nebenräumen finden in einem ebenfalls dreigeschossigen Verbindungsbau Platz, der, ebenfalls über Laubengänge erschlossen, mit den beiden Wohnriegeln einen U-förmigen, nach Südwesten hin offenen Hof bildet. Der Gedanke ist, dass der Landkreis das Gebäudeensemble als Hauptmieter übernimmt und eigenverantwortlich belegt.
Selbstverständlich führt der Maßstabssprung der bislang noch recht undifferenziert gestalteten dreigeschossigen Baukörper zu Anpassungskonflikten gegenüber der vorhandenen Einfamilienhausbebauung. Und die Konzeption in der vorliegenden Form kollidiert mit einigen Festsetzungen des alten Bebauungsplans, so der Geschosszahl, der Dachform, auf der bahnzugewandten Seite auch der Überschreitung der zulässigen Baugrenze.
Dazu kritisiert Oliver Jirka: Städtebauliche Qualitäten, insbesondere was das Einfügen in die vorhandene Bebauung angeht, sind bei dem Konzept heute noch nicht derart ausgereizt, als dass der Planungsstand eine voreilige Befreiung von den Festsetzungen des B'Plans rechtfertigen würde. Und diese Befreiung müssen die Stadtverordneten guten Gewissens beschließen können. Auch die Bergfelder Bürgerinnen und Bürger, die ihre Kritik geäußert haben, werden nicht erwarten können, dass kostengünstiger Mietwohnungsbau sich in Form kleinteiliger Stadtvillentypologie realisieren lässt. Aber - es sollte mit Aufteilungsvarianten, Abstandsdifferenzierungen oder Baukörperstaffelungen an besseren Lösungen gearbeitet werden. Dies ist Aufgabe des Investors und dessen Berater, der Verwaltung und derjenigen Beteiligten, die sich dazu befähigt sehen. Eine gewollte soziale Integration der Asylsuchenden in unsere hiesige Gesellschaft wird durch das räumliche Angebot des Projektes bestimmt erleichtert, doch muss die bauliche Integration in den Siedlungsbestand schon zuliebe der AnwohnerInnen ebenso geleistet werden.
Festgehalten werden sollte an den Vorzügen der städtebaulichen Planung: Die jetzt gewählte U-Form hat den Vorteil, dass sich die Laubengangerschließung sämtlicher Baukörper vom Inneren des eigenen Grundstücks her organisieren lässt. Keine Wohnung und kein Gemeinschaftsraum muss übergangslos vom öffentlichen Straßenraum her betreten werden. Laubengänge und Hofform lassen eher ein Gefühl der Sicherheit und Gemeinsamkeit entstehen, was den Start in den neuen Lebensabschnitt der Geflüchteten vielfach erleichtern kann. Diese Großform darf aber nicht so tun, als stünde sie ohne Bezug auf der grünen Wiese.
Ebenfalls erleichternd für alle Beteiligten könnte es sein, wenn an eine Mischung aus frei vermarkteten Mietwohnungen und Wohnungen für AsylbewerberInnen gedacht würde. Dadurch müsste der Baukörper in dieser Größe nicht mehr nahtlos zusammen hängen und in Anlehnung an die zwischenzeitlich zur Disposition gestellten 4 Bungalows wären mögliche Bindeglieder zur Nachbarbebauung gegeben...
Hervorzuheben ist aus grüner Sicht selbstverständlich auch der angestrebte hohe energetische KfW-55-Standard. Mit Solarthermie und Wärmerückgewinnung lassen sich jährlich viele Tonnen CO² einsparen, ein Aspekt, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Die Stadtverwaltung sollte umgehend ihren Beitrag leisten, freie Bauflächen im Stadtgebiet zu benennen und zum Zweck der baulichen Nutzung durch Mietwohnungen zu verifizieren. Gerade vor dem Hintergrund etwaiger eigener Ambitionen, sich im sozialen Wohnungsbau engagieren zu wollen, müssten auch Hybrid-Konzepte wie das öffentlich-private Engagement oder die Kombination aus freiem Wohnungsmarkt und dem Wohnraumangebot für Asylsuchende durchgespielt und dem Landkreis präsentiert werden. Wir brauchen eine übergeordnete Konzeption, und die kann nur entstehen, wenn man selbst aktiv wird.
Die Debatte im Stadtentwicklungsausschuss wurde schließlich auf Dezember vertagt. Die kommenden 4 Wochen müssen nun konstruktiv genutzt werden.
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Ortsverbandsprecherin
Mitglied in der SVV Kremmen
Ortsverbandssprecher
kremmen (ad) gruene-ohv.de
Vorstellung der kommunalen Wärmeplanung - voraussichtlich ab ca. 19 Uhr im Regine Hildebrandt Haus. Wer wissen will, ob am eigenen Wohnort mit einer Fern- oder [...]
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