Mitteilungen aus Kremmen

Grünes Energiekonzept für OHV

15.09.11 – von Thomas von Gizycki –

Grünes Energiekonzept für OHVBündnis90/Die Grünen Oberhavel wollen die Energiewende im Landkreis aktiv gestalten. Für uns heißt das, dass die Energieversorgung in Zukunft nicht nur CO2-arm sondern auch dezentral und kostenseitig transparent erfolgt. Daraus erwachsen folgende Handlungsfelder:

  • verstärkter Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung vor Ort, möglichst unter Bürgerbeteiligung
  • Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Energie durch die öffentliche Hand, die Wirtschaft und die privaten Verbraucher
  • schrittweise Übernahme der notwendigen Energie-Infrastruktur durch die Kommunen

Ein dafür erforderliches, kommunales Energiekonzept umfasst hierbei sowohl die Ermittlung von Potenzialen zum Auf- und Ausbau regionaler, regenerativer Energieerzeugungsanlagen als auch die Bestandserfassung des Energieverbrauchs und der Versorgungsstruktur der ganzen Gemeinde für die Bereiche Energieversorgung, Gebäude und Verkehr. Es entwickelt aus dieser Bestandserfassung heraus Vorschläge für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Energie und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes (Ersatz von fossiler durch erneuerbar erzeugte Energie) bei der Erzeugung von Energie. Ein solches Konzept ist für jede Gemeinde unter Zuhilfenahme eines dafür geeigneten Beratungsbüro zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und zu überwachen.

Bündnis90/Die Grünen Oberhavel halten unabhängig von einem jeweils individuell zu erstellenden, kommunalen Energiekonzept folgende Maßnahmen für sinnvoll und notwendig:  

  • Betrieb von Fotovoltaikanlagen durch die Kommunen auf möglichst allen dafür geeigneten öffentlichen Dachflächen 

Betrieb von Fotovoltaikanlagen durch die Kommunen auf möglichst allen geeigneten kommunalen Dachflächen. Dazu hat die Kommune:

  • alle kommunalen Gebäude mit geeigneten Dachflächen zu ermitteln und die gerundeten Flächenaufmasses dieser Dachflächen zu veröffentlichen,
  • privaten Dachbenutzern die Möglichkeit zu geben ihre Dachflächen ebenfalls über das Portal zu veröffentlichen
  • Sich aktiv für die Nutzung dieser Flächen zur Energieerzeugung einzusetzen ( z.B.: Gründung eines Betriebes gewerblicher Art, Ansprache von Investoren)  
  • Umstellung auf zertifizierten Ökostrom 

Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann problemlos auch von den Kommunalverwaltungen eigesetzt werden. Die öffentliche Hand hat beim Thema Energiewende eine Vorbildrolle und kann durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen in der Bevölkerung noch vorhandene Vorurteile gegenüber alternativen Stromanbietern abbauen helfen. Der Wechsel des Stromanbieters ist meist der einfachste Weg die CO2-Bilanz einer Kommune nachhaltig zu verbessern. Dafür ist in der Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit ein Beschluss zu fassen, ausschließlich Strom einzukaufen, der einem festzulegenden ökologischen Zertifikat genügt.   

  • Effizienzstrategieen umsetzen

Hier sehen wir neben baulichen Maßnahmen vor Allem große Potenziale bei Verhaltensänderungen durch die Nutzer. Für öffentliche Verwaltungen steht zunächst die Erfassung des jährlichen Energieverbrauches jeder Einrichtung (Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser) an. Durch entsprechende Fachplaner sind dann geeignete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs festzulegen.

Gutes Energiemanagement spart jährlich 5% (nur Controlling) bis 20% (Umsetzung von gering-investiven Maßnahmen) der Energiekosten (vgl. Deutsche Umwelthilfe). Hier lohnt sich (im Wortsinn) oft personelle Verstärkung. Diese ist zudem durchs BMU förderfähig.

Sinnvoll sind Prämiensysteme – nicht nur klassisch 50/50-Ansätze in Schulen oder Kindergärten. Insbesondere am Arbeitsplatz herrscht die Ansicht „Ist ja nicht meins“ (Energiekosten, unnötige Neuanschaffungen usw.). Neben Prämienmodellen sind hier auch Vorschlagswesen oder Wettbewerbe eine gute Möglichkeit nicht nur einzelne „Experten“ innerhalb einer Organisation für das Thema zu begeistern.

Kommunikation, oder „Interessieren Sie sich!“: Klima- und Ressourcenschutz muss in die Köpfe breiter Gruppen der Bürgerschaft. Die Kommune kann neben den eigenen Zuständigkeiten (Verwaltung, Schulen …) Kommunikationsstrukturen darüber hinaus unterstützen – runde Tische und Kampagnen für Wohnungsbau, Energieerzeugung, Verkehr, Gewerbe, Konsum, Klimaanpassung (v.a. Land- und Forstwirte). Im Rahmen eines Energiekonzeptes sollten 30-50% der Mittel für Workshops, Interviews, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

Neben bzw. vorab zu den umsetzungsorientierten Kommunikationsstrukturen sollte der Klimaschutz personalisiert werden, d.h. es müssen zuständige VerwaltungsmitarbeiterInnen benannt bzw. muss eine geförderte Stelle zeitnah gesichert werden. 

 

  • Einfluss der Kommunen beim Abschluss von Konzessionsverträgen nutzen

Die Städte und Gemeinden haben mit den für den Betrieb von Versorgungsnetzen beauftragten Organisationen (Stadtwerke, Energieversorger…) Konzessionsverträge abzuschließen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • es werden nur die Wegenutzungsrechte eingeräumt, die nach § 46 Abs. 2 EnWG in einem Konzessionsvertrag auch einzuräumen sind;
  • der betreiber hat das Elektrizitätsversorgungsnetz auf das Niveau der besten verfügbaren Technik zu bringen und zu halten;
  • Ausschöpfung der nach Konzessionsabgabenverordnung maximal zulässigen Leistungen an die Gemeinde:
    • insbes. Zahlung der Konzessionsabgabe im jeweils höchstzulässigen Umfang,
    • Preisnachlass für das Netznutzungsentgelt für den gemeindlichen Eigenverbrauch,
    • Preisnachlass für das Netznutzungsentgelt für Eigenbetriebe,
    • Preisnachlass für das Netznutzungsentgelt für Eigengesellschaften,
    • gemeindefreundliche Folgekostenregelung (Kosten für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen),
    • Zahlung von Verwaltungskostenbeiträgen,
    • breite Unterstützung der Gemeinde bei der Aufstellung von Energiekonzepten (Förderung dezentraler Stromerzeugung, Elektromobilisierung, Steigerung der Energieeffizienz),
  • Kündigungsrecht für die Gemeinde nach 10 und nach 15 Jahren;
  • Schutz der Gemeinde vor einem Wechsel des Netzbetreibers ohne ihre Zustimmung;

die Endschaftsbestimmungen sind darauf ausgerichtet, einen intensiven Wettbewerb um das Elektrizitätsversorgungsnetz am Ende des Konzessionsvertrages zu eröffnen:

  • Recht der Gemeinde zum Ankauf des Netzes,
  • Kaufpreis ist der Ertragswert,
  • frühzeitige und vollständige Bereitstellung aller relevanter Netzdaten,
  • gemeindefreundliche Vorgaben für die Netzentflechtung,
  • Entscheidung des Streits um sog. multifunktionale Leitungen zu Gunsten der Gemeinde. 
  • Rekommunalisierung der Energieversorgungsnetze

Um in absehbarer Zeit eine dezentral organisierte, demokratischere und umweltfreundlichere Form der Energieversorgung zu realisieren und vor Allem davon auch zu profitieren, sollen Städte und Gemeinden die Energieversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger wieder in die eigenen Hände nehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die durch Partizipation der Wertschöpfung im Netz erwirtschafteten Überschüsse bleiben in der Region. Dadurch profitiert auch die lokale Wirtschaft und sichert damit auch Arbeitsplätze vor Ort. Ziel ist es, dass Produkte aus regenerativen Energien den Endverbraucher ohne lange Netzwege erreichen, also ortsnah erzeugt und verbraucht werden. Investitionen in den Transport von Energie können somit deutlich reduziert werden. Um die Rekommunalisierung der Energieversorgung organisatorisch umzusetzen, stehen Bündnis 90/Die Grünen für die Gründung neuer bzw. die Stärkung bestehender Stadtwerke. Da Stadtwerke erst ab einer Mindestgröße wirtschaftlich sinnvoll sind, ist ggf. die Kooperation mehrerer benachbarter Gemeinden sinnvoll.

 

Voraussetzung dafür ist:

  • eine Vision für die Rekommunalisierung sowie klare Ziele und Strategien,
  • eine eigene unternehmerische Position der Kommune selbst oder ihrer Tochter (z.B. ihres Stadtwerks, das beispielsweise bislang nur Gas- und Wassernetze betreibt und jetzt die Stromnetzkonzession erwerben will) und
  • Einigkeit der Entscheider in Politik und Verwaltung zum Vorgehen bei der Rekommunalisierung (wichtig sind ein verbindlicher Zeitplan und eine effiziente Projektsteuerung); die meisten gemeinsamen Rekommunalisierungsvorhaben mehrerer Kommunen scheitern an der Frage des „Machtabgebens“, der Konzepte, der „Chemie“ und der Projektsteuerung. Dies macht es den künftigen Netzbetreibern oftmals leicht, ernstzunehmende Akteure zu überzeugen, alles beim Alten zu lassen.

Wenn die Kommune kein Stadtwerk hat, das die energiewirtschaftliche Kompetenz mitbringt, benötigt sie einen Partner, der diese Kompetenz besitzt. Dabei muss die Kommune (ggf. gemeinsam mit benachbarten Kommunen) auf jeden Fall in der Mehrheitsposition bleiben, um die politischen Gestaltungsspielräume auch ausüben zu können. Es ist anzustreben, dass die Kommune (z.B. mittels ihres Stadtwerkes) möglichst die verschiedenen Medien (Strom, Erdgas, Fernwärme, Wasser, Abwasser) unternehmerisch bündelt, um über Synergien Effizienzgewinne zu erzielen und ihren Bürgern einen Service aus einer Hand anbieten zu können. 

 

  • Kriterien für nachhaltiges Bauen in der Kommune

Städtebau

  • mögliche Gebiete für BHKW’s empfehlen/ ausweisen
  • Solardachkataster erstellen
  • Bebauungspläne ökologisieren (Gebäudekompaktheit, Ausrichtung, Dachformen, Glasanteile, Nahwärmekonzepte prüfen u.a.m.) 

Baulich

  • energetische Standards sind Bundesrecht, aber
  • Kommune kann Plusenergie-/ Passivhaus-/ 3-Liter-Standard empfehlen (und mit entsprechenden Klimaschutzzielen argumentieren) 

Anreize auf kommunaler Ebene

  • eigenes lokales „Gütesiegel“ für best practice- Projekte kreieren (wie die gelbe Banane in der Kunst von Thomas Baumgärtner)
  • Klimabonus anbieten
  • Ideenwettbewerbe durchführen
  • Ausstellungen organisieren
  • Messgeräteverleih
  • 1.000 Energiespartipps (die Altbewährten…)
  • Handapparat und Zeitschriften zum Thema in der öffentlichen Bibliothek einrichten und bewerben

 

 

Kategorie

Energie | Kreistagsfraktion

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