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26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
Kategorie
Ortsverbandsprecherin
Mitglied in der SVV Kremmen
Ortsverbandssprecher
kremmen (ad) gruene-ohv.de
Hallo ihr Lieben! Lang ist es her und ich hoffe alle hatten eine schöne Sommerzeit und konnten auch etwas Sonne genießen. Anbei sende ich euch die nächste TO zum [...]
Der Kreisvorstand trifft sich jeden ersten Dienstag im Monat (ab Septemper 2025) und jeden dritten Donnerstag im Monat. Es findet einmal im Quartal eine Sitzung im [...]
AnsprechBar jeden Freitag 16-18Uhr mit Linda Weiß linda.weiss@gruene-ohv.de Wo? Kreisgeschäftsstelle, Sachsenhausener Str. 1A, 16515 Oranienburg ODER im Sommer [...]
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