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30.05.12 –
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt für eine avisierte Klage von Bürgern gegen die Flugroutenführung im Landkreis zum neuen Flughafen BER, einen Betrag von 30.000 € zur Verfügung zu stellen. Für die konkrete Durchführung ist von den klagenden Bürgern eine Kostenschätzung eines Fachanwaltes vorzulegen. Dieser Fachanwalt soll im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung beauftragt werden.
Begründung:
Die gegenwärtig avisierte Flugroutenführung über den Landkreis Oberhavel sind ohne jegliche Einbindung der Kommunen und des Landkreises festgelegt worden. Eine zukünftige verstärkte Beeinträchtigung der Bevölkerung ist zu erwarten, die weit über bisherige Immissionen hinausgeht. Um überhaupt einen Einstieg in ein mögliches Beteiligungsverfahren zu erreichen, muss bei Betroffenheit gegen die geplanten Flugrouten der Klageweg beschritten werden. Ziel ist die Minimierung der Belastungen für die gesamte Region.
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