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03.01.25 –
Glienicke Nordbahn -
A. Fragen an das Planungsbüro
Allgemeine Fragen:
• Wie lautete die Aufgabenstellung an das Planungsbüro? (Die Gemeindevertretung hat den Schulerweiterungsbau befürwortet, um moderne Lehrmethoden, die mehr räumliche Kapazitäten beanspruchen, ausführen zu können. Ein in sich geschlossener Schulcampus war nicht das Ziel!
• Die Planung begann in einer Zeit, in der die Grundschule fünfzügig war (mit Option auf 6 Züge), derzeit wird in den unteren Klassen in 4 Zügen unterrichtet, die zukünftigen Einwohnerzahlen der Altersgruppe 0 - 5 lassen erwarten, dass es in Zukunft eher in Richtung Dreizügigkeit geht als in Richtung Fünfzügigkeit. Pro Stockwerk können aber 6 Klassen unterrichtet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob auf das 4. Stockwerk verzichtet werden kann? Welche zusätzlichen Planungskosten fallen für die Umplanung auf nur 3 Stockwerke an? Welche Kostenreduzierung könnte man erreichen, wenn man bei dem Gebäude auf eine Etage verzichten würde, aber so bauen würde, dass es später möglich wäre, ohne Komplikationen (auch statisch) um eine Etage aufzustocken?
• Die Gebäudehöhe würde die Höhe der umgebenden Gebäude deutlich überschreiten. Hier gab es im Zuge der Planung zum Bauernhof bereits heutige Diskussionen um die Höhe der angrenzenden Miethäuser. Gebäudehöhe laut Zeichnung 18,40m, mit Dachau]auten 21,65m. Höhe der Bestandsbauten 11 bis 14 m, Höhe der alten Post 16m Ist es für Glienicke wünschenswert noch mehr so hohe Häuser zu bauen. Welche Alternativen sind denkbar?
• Die Gestaltung des Kernbereichs einer jeden Etage mit 2 sogenannten Foren erscheint uns zu großzügig, wie ohnehin die gesamte Gebäudegestaltung sehr großzügig ausgelegt ist. Warum wird nicht das jeweilige Forum 2 einer jeden Etage durch einen Klassenraum ersetzt. Auch hier ließe sich mindestens eine Etage einsparen. Fragen, die nicht explizit aus der Kostenaufstellung hervorgehen:
• Nach welchem energetischen Standard wird gebaut?
• Erfolgt ein Anschluss an das Blockheizkraftwerk? Ist dann überhaupt ein Gasanschluss nötig?
• Müsste die PV-Anlage und auch die Stromspeicherung nicht in der Kostenaufstellung aufgeführt werden? Welche zusätzlichen Kosten fallen hierfür an?
• Wird die PV-Anlage in das Blackout-Konzept integriert?
• Wird das gesamte Dach für die PV-Anlage genutzt?
• Welchem Standard entspricht die Ausstattung?
• Welche Ausstattungsmerkmale sind geplant, die über den micleren Ausstattungsstandard, hier besonders das Eichenparkec in der Aula, hinausgehen? Sind die Kosten hierfür in der Kostenaufstellung enthalten?
• Warum sind bei KG 620 und 630 keine Kosten aufgeführt?
Fragen zu Kosten und Ausstattung
• Die Baukosten basieren auf dem Baukostenindex welchen Jahres? Welche Kostensteigerung ist zu erwarten, wenn realistischer Weise in 2026/2027 gebaut wird?
• Welche Kosten für Unvorhergesehenes, z.B. unerwartete Probleme im Baugrund (Leitungen), werden üblicherweise kalkuliert?
• Gibt es ein Bodengutachten?
• Was verbirgt sich hinter Baunebenkosten von 3 Millionen Euro?
• Der Neubau ist mit einer aufwändigen Holzfassade geplant. Da das Holz schnell nachdunkelt und vergraut ergibt sich ein sehr großer dunkler Klotz, der sich überhaupt nicht in das Ensemble der anderen Schulgebäude einfügt. Warum wird nicht eine Fassade gewählt, die baulich und farblich zu den anderen Gebäuden passt und so eine optische Einheit bildet? Hier kommt hinzu, dass eine Grundschule in freundlichen und hellen Farben gehalten werden sollte. Auch sind Folgekosten für Pflege sicherlich deutlich geringer.
• Was für Holz soll hier verwendet werden? Wir lehnen jede Form von Tropenholz, auch Plantagenholz, rigoros ab.
• Die Fassadenbegrünung sollte nicht nur zur optischen Auflockerung dienen, sondern aus klimatechnischen Gründen großflächig gestaltet werden. Wie hoch wären die Kosten einer vollständigen Fassadenbegrünung unter Verzicht auf die Holzverkleidung?
• Die Ausstacung mit Balkonen erscheint uns überflüssig. Welchen Nutzen haben die Balkone? Stattdessen böte sich die Vergrößerung der Klassenräume oder Reduzierung der Gebäudegrundfläche an.
• Wieviele Parkplätze müssen minimal neu geschaffen werden? Die Personenzahl ändert sich ja nicht.
• Die Planung sieht eine Teilunterkellerung vor. Warum wird nicht eine Tiefgarage eingeplant. Mögliche Fläche ca. 25x30m. Wieviel Mehrkosten (Planung und Ausführung) würden entstehen, wenn im nicht unterkellerten Bereich eine Tiefgarage unter Verzicht auf den Abriss des Hauses Hauptstraße 60 gebaut würde?
• Berücksichtigt die Planung der Innenausstacung den jeweiligen Pflegeaufwand über viele Jahre? Warum werden nicht Ausstacungen gewählt, die robuster sind, wie Fliesen in Eingangsbereichen, Treppenhäusern und Fluren, Linoleumböden in Klassenräumen. Für die Aula ist ein teures Parkec zwar sehr schön, da sie aber auch als Mensa genutzt werden soll, ist auch hier ein robusterer Bodenbelag zu wählen, der ausgeschücete Getränke usw. vertragen kann.
• Welche laufenden zusätzlichen Pflegekosten müsste man für die empfindlicheren Ausstattungsmerkmale, wie Parkec, Holzfassade oder Fassadenbegrünung einkalkulieren?
• Kindgerechte Innenwandgestaltung sollte hell und freundlich, eventuell mit farblicher Gestaltung statt einer Innenraumverkleidung mit Holzelementen ausgelegt werden. Könnte hierfür Kunst am Bau eingesetzt werden?
• Wofür wird eine Lehrküche benötigt, wenn sich genau gegenüber im Hort eine groß ausgebaute Küche mit diversen Koch- und Arbeitsplätzen befindet?
• Weshalb liegen Lehrküche, Ausgabeküche und Abwaschraum räumlich so weit auseinander. Wenn ohnehin nicht geplant ist, dass das Micagessen für die Kinder ganz oder zumindest teilweise vor Ort zubereitet wird, erschließt sich uns der Sinn dieser 3 Räume nicht. Würde nicht eine Ausgabeküche vollkommen reichen?
• Wieso wurde die Planung abhängig vom Abriss das Hauses Hauptstraße 60 (eines der wenigen nicht vom Investionsrückstau betroffenen gemeindeeigenen Wohngebäude) durchgeführt?
• Welche baulichen Probleme würden sich ergeben, wenn das Haus Hauptstraße 60 erhalten bliebe? (Dass die Feuerwehrzufahrt auch unter Erhalt des Hauses Nr. 60 gewährleistet wäre, wurde ja bei der Präsentation des Planungsbüros in der letzten GVT bestätigt.)
• Da sich voraussichtlich eine Mehrheit der Gemeindevertreter gegen einen Abriss des Hauses 60 in der Hauptstraße aussprechen wird, stellt sich die Frage, wie die Außenanlagen anders geplant werden können. Das betrifft Spielgeräte, Fahrradstellplätze und Parkplätze sowie Schulhof und Grünanlagen.
• Welche derzeit vorhandenen Objekte (Spielgeräte, Fahrradstellplätze) müssen auf welche Weise verlegt werden? Wohin sollen die verlegt werden, ohne dass es zu Lasten des Pausenhofs geht?
• Woraus ergibt sich der Unterschied zwischen Bauwerkskosten und Gesamtkosten?
Konkrete Fragen zu den einzelnen Gruppen:
100/500 Wie kommt es zu den unterschiedlichen Größenangaben für die Grundstücksfläche?
210/212 Sind hierin die Kosten für den Abbruch Haus Hauptstraße 60 enthalten? Wenn nicht, wie hoch beläuft sich die Kalkulation für Abriss und Aufbereitung des Grundstücks?
310/311 Gibt es ein Bodengutachten?
335 Außenwandbekleidungen = 925.798.89 Euro; Ist hiermit die Holzverkleidung gemeint? Wie wäre der Unterschied zu einer Fassade wie bei Haus 5?
336 Außenwandbekleidungen innen = 204.083.00 Euro
Innenwandbekleidungen = 856.583.21 Euro
Was ist damit gemeint?
350 Sind Fußboden/Flächenheizungen und Bodenbeläge in der allgemeinen Ausstattung enthalten?
381 Was ist unter „Allgemeine Einbauten“ zu verstehen?
540/550 Welche Baukonstruktionen und technische Anlagen sind für die Außenanlagen geplant?
640 Die künstlerische Gestaltung böte sich für die Gestaltung der Innenwände an, sofern auf Holz verzichtet wird.
B. Fragen an die Verwaltung:
Laut einstimmigem Beschluss der GVT vom 4.12.24 sind vor einer endgültigen Beschlussfassung zum Schulbau sämtliche Baukosten zusammenzustellen und der GVT bekannt zu geben. Dazu gehören auch laut Beschluss die Kosten für einen eventuellen Abriss des Hauses Hauptstraße 60, Umbau und Renovierung der Bestandsgebäude, Außenanlagen usw., also für den gesamten Baukomplex, ebenso die zu erwartenden Preissteigerungen bis zum Baubeginn sowie ein in der Praxis üblichen Kostenpuffer. Darüber hinaus sind auch die Vorstellungen der Verwaltung zur Finanzierung (jährliche Belastung, Laufzeit) bekannt zu geben. Auch müssten Fördermaßnahmen nicht nur in der möglichen Höhe, sondern auch in der zeitlichen Verfügbarkeit einbezogen werden. Dies bedeutet, dass die Freigabe für einen Bauantrag und die weitere Planungsphase erst nach vollständiger Beantwortung der Fragen der GVT-Mitglieder und vollständiger Bekanntgabe der zu erwartenden Gesamtkosten und deren Finanzierung erfolgen kann.
• Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet man für die Fremdfinanzierung? Wie wird der Einbezug der öffentlichen Fördermaßnahmen berücksichtigt?
• Ein wesentlicher Wunsch an die Planung war ein Raum für Großveranstaltungen. Dieser sollte über das Platzangebot der bereits im Ort vorhandenen Versammlungsräume hinausgehen. Die jetzige Planung sieht einen Raum vor mit einer Maximalbestuhlung von 389 und am anderen Ende des Gebäudes einen weiteren für „Externe“ mit maximal 60 Sitzplätzen. Damit bleiben wir unter den bisherigen Kapazitäten, die in der Dreifeldhalle gegeben sind.) Wie wird der Bau der Aula weiterhin gerechrertigt?
• Konsequent stellt sich die Frage, ob nicht die Beibehaltung der alten Mensa zu rechfertigen wäre, wodurch letzten Endes ein ganzes Stockwerk im Neubau eingespart werden könnte, denn auch der zusätzliche Raum für Externe erscheint bei den momentanen Ressourcen der Gemeinde nicht unbedingt nötig. Schüler müssen auf dem Weg zur alten Mensa das Schulgelände nur für wenige Meter verlassen, die auch vom Aufsichtspersonal vom Schulhof aus, gut eingesehen werden können und das neue Schulgebäude würde nicht mit Essensgerüchen belastet.
• Würde der Wegfall eines Geschosses, hier durch Verzicht auf die Aula, von den Kosten her den nötigen Umbau der Dreifeldhalle, der dann die Brandschutzauflagen erfüllt, kompensieren, so dass diese weiterhin für die 3-4 größeren Veranstaltungen pro Jahr genutzt werden könnte?
• Wofür soll die Alte Halle zukünaig genutzt werden, wenn es in der Schule einen neuen Veranstaltungsraum geben sollte?
• Was soll mit der alten Mensa und Haus 1 geschehen?
• Werden für die digitale Ausstattung die Mittel des angekündigten neuen Digitalpakts ab Herbst 2025 beantragt?
• Wenn es zu einer Entscheidung für den Abriss von Haus Nummer 60 kommen sollte, wie ist dann der Umgang mit den Mietern geplant?
• Wer ist für die finale Innenausstattung des Neubaus zuständig und welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch bis zur endgültigen Fertigstellung (Planung und Ausstattung)?
• Gibt es eine konkrete Planung für die Renovierung der Bestandsbauten? Auf welcher Grundlage erfolgt die Angabe von 3 Mill. Euro für deren Renovierung?
Zusätzliche Anmerkungen:
Es ist darauf zu achten, dass keine Bauleistungen vor einem Förderantrag zu vergeben sind. Über eine mögliche Förderung werden wir wegen der neuen Landesregierung und der Bundestagswahl mit einer
neuen Bundesregierung, die die Landesprogramme teilweise refinanziert, voraussichtlich erst Ende 2025 Klarheit haben. Bei einer möglichen ergänzenden Kreditinanspruchnahme ist darauf zu achten, dass die günstigsten Kredite beantragt werden. Die Sparkasse ist nur ein möglicher Partner, die IKB beispielsweise vergibt ebenso zinsgünstige Darlehen. Hier sollten mehrere Angebote eingeholt werden.
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Foto: Oliver Borth
Sophie Kamenz
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