Debatte abgelehnt. Naturschutz ist im Landkreis Oberhavel weiterhin nachrangig!

16.11.19 –

Der von uns, der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingebrachte Antrag zur zeitweisen Aussetzung der Steggenehmigungsverfahren am Großen Kastavensee wurde auf Intervention des Dezernenten Egmont Hamelow in der Sitzung des Ausschusses für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz am 13. November erst gar nicht zur Diskussion zugelassen. Dies wurde möglich durch die Zustimmung der Vertreter*innen von CDU, SPD, AFD und FDP/Piraten. Gegenstand unseres Antrages ist die Beauftragung des Landrates, bei den Genehmigungsverfahren für Bootsstege im Großen Kastavensee (Fürstenberg) geltendes Umweltrecht zu beachten. Dazu sollen aktuell laufende Nachgenehmigungsverfahren für dort errichtete, nicht genehmigte Steganlagen solange ausgesetzt werden, bis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam in einem Klageverfahren gegen den Landkreis in gleicher Sache vorliegt und somit Rechtssicherheit geschaffen werden kann.

Die Verwaltung bewertete diesen Antrag als unzulässige Einmischung in das Verwaltungshandeln und forderte entsprechend die Absetzung von der Tagesordnung. Dazu der umweltpolitische Specher der grünen Kreistagsfraktion Reiner Merker: „Als Mitglieder des Kreistages sehen wir uns in der Pflicht, zu grundsätzlichen Fragen des kommunalen Handelns Stellung zu nehmen und im Einzelfall auch Schaden vom Landkreis abzuwenden. Die gerichtliche Klärung der Klage gegen den Landkreis Oberhavel, die sich auf eine Genehmigung für einen Bootssteg im Schilfgürtel des Moderfitzsees bezieht, sollte der Landkreis abwarten, bevor weitere Bescheide erstellt werden.“

Der Große Kastavensee befindet sich im FFH-Gebiet Kastavenseen- Molkenkammersee, im Landschafts-Schutzgebiet Fürstenberger Wald- und Seengebiet, sowie bis auf einen kleinen Bereich im Norden des Sees im Naturschutzgebiet Kastavenseen-Molkenkammersee. Damit steht der See und sein Ufer in einer Art und Weise unter Schutz, die jegliche Nutzung unter Vorbehalt des Naturschutzes stellt. Eines der explizit benannten Schutzgüter ist an dieser Stelle der Schilf- und Röhrichtgürtel im Uferbereich, welcher durch mindestens 26 nicht genehmigte Steganlagen durchbrochen und zerstört wird. Denkbar wäre, so bspw. durch die Fraktion „Vielfalt“ der Fürstenberger SVV vorgeschlagen, die Einzelstege zurückzubauen und gleichzeitig eine Sammelsteganlage zu errichten. Damit könnte sowohl der Naturschutz als auch das Nutzungsinteresse der Anlieger*innen befriedigt werden. Reiner Merker: „Die Kreisverwaltung ist nicht einmal bereit darüber zu reden. Sie verschärft so letztlich den Konflikt zwischen Anlieger*innen und Naturschutz!“

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