Kreistag: Grüne lehnen Absprachen mit Rechtspopulisten ab

Losverfahren bei Ausschussbesetzung hätte aber vermieden werden können

25.05.22 –

Die AfD hat im Rahmen des Losverfahrens 3 Sitze in den Ausschüssen des Kreistags zugelost bekommen, obwohl ihr statistisch nur 2 von 6 Sitzen zugestanden hätten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Oberhavel bedauert, dass die AfD damit höher repräsentiert ist, als es ihr nach ihrer geschrumpften Fraktionsstärke eigentlich zukommt.

Reiner MERKER, Fraktionsvorsitzender sagt dazu: „Eine Absprache zur Verteilung der Ausschusssitze kam für uns nicht in Frage. Eine Zusammenarbeit mit einer Partei wie der AfD, die in Teilen rechtsextreme Ansichten vertritt und erwiesene Rechtsextremisten in ihren Reihen duldet, ist für uns Grüne nicht denkbar. Daher musste zwischen den drei gleichstarken Fraktionen der Bündnisgrünen, Linken und der AfD gelost werden – mit den damit verbundenen Chancen und Risiken.“

Die Fraktionsvorsitzende Susanne MOSCH ergänzt: „Das Losverfahren wäre vermeidbar gewesen, wenn die vier Fraktionen, die sich im Zusammenhang mit der Wahl des Landrates auf gemeinsame politische Ziele verständigt hatten, zur Besetzung der Ausschüsse eine so genannte Zählgemeinschaft erklärt hätte. Dann hätte die AfD keine Zugriffe mehr auf die fraglichen Sitze gehabt und das Losverfahren wäre vermieden worden. Wir sind sehr enttäuscht, dass die SPD-Fraktion diesen Weg nicht mitgehen wollte.“

Hintergrund:

Die Sitzverteilung im Kreistag musste neu bestimmt werden, weil die Fraktionen der AfD und der SPD je ein Mitglied verloren haben und sich dadurch die Stärkeverhältnisse der Fraktionen verändert hatte.

Nach §41 Absatz 2 der Kommunalverfassung können Fraktionen, die gemeinsam die Mehrheit im Kreistag haben, sich zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen. Die Anwendung der Bestimmung führt dazu, dass die Fraktionen der Zählgemeinschaft auch in allen Ausschüssen und weiteren Gremien die Mehrheit der Sitze zugeschlagen bekommen. Dies hätte den Fraktionen, die Zielvereinbarung im Zusammenhang mit der Wahl des Landrats geschlossen haben, auch in allen Ausschüssen die Mehrheit verschafft, um die Zielvereinbarung umsetzen zu können. Weitere Verpflichtungen sind mit einer Zählgemeinschaft nicht verbunden.

Die Anwendung der Regel durch die Fraktionen SPD/LGU/Tierschutz, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP/Piraten wäre möglich gewesen, da sie gemeinsam die Mehrheit der Sitze im Kreistag stellen. In der Folge hätte die AfD jeweils einen Sitz verloren, der innerhalb der Zählgemeinschaft zu verteilen gewesen wäre. CDU und Freie Wähler wären davon nicht betroffen gewesen.


 

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