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15.09.11 –
Grünes Energiekonzept für OHVBündnis90/Die Grünen Oberhavel wollen die Energiewende im Landkreis aktiv gestalten. Für uns heißt das, dass die Energieversorgung in Zukunft nicht nur CO2-arm sondern auch dezentral und kostenseitig transparent erfolgt. Daraus erwachsen folgende Handlungsfelder:
Ein dafür erforderliches, kommunales Energiekonzept umfasst hierbei sowohl die Ermittlung von Potenzialen zum Auf- und Ausbau regionaler, regenerativer Energieerzeugungsanlagen als auch die Bestandserfassung des Energieverbrauchs und der Versorgungsstruktur der ganzen Gemeinde für die Bereiche Energieversorgung, Gebäude und Verkehr. Es entwickelt aus dieser Bestandserfassung heraus Vorschläge für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Energie und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes (Ersatz von fossiler durch erneuerbar erzeugte Energie) bei der Erzeugung von Energie. Ein solches Konzept ist für jede Gemeinde unter Zuhilfenahme eines dafür geeigneten Beratungsbüro zu erstellen, jährlich fortzuschreiben und zu überwachen.
Bündnis90/Die Grünen Oberhavel halten unabhängig von einem jeweils individuell zu erstellenden, kommunalen Energiekonzept folgende Maßnahmen für sinnvoll und notwendig:
Betrieb von Fotovoltaikanlagen durch die Kommunen auf möglichst allen geeigneten kommunalen Dachflächen. Dazu hat die Kommune:
Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann problemlos auch von den Kommunalverwaltungen eigesetzt werden. Die öffentliche Hand hat beim Thema Energiewende eine Vorbildrolle und kann durch den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen in der Bevölkerung noch vorhandene Vorurteile gegenüber alternativen Stromanbietern abbauen helfen. Der Wechsel des Stromanbieters ist meist der einfachste Weg die CO2-Bilanz einer Kommune nachhaltig zu verbessern. Dafür ist in der Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit ein Beschluss zu fassen, ausschließlich Strom einzukaufen, der einem festzulegenden ökologischen Zertifikat genügt.
Hier sehen wir neben baulichen Maßnahmen vor Allem große Potenziale bei Verhaltensänderungen durch die Nutzer. Für öffentliche Verwaltungen steht zunächst die Erfassung des jährlichen Energieverbrauches jeder Einrichtung (Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser) an. Durch entsprechende Fachplaner sind dann geeignete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs festzulegen.
Gutes Energiemanagement spart jährlich 5% (nur Controlling) bis 20% (Umsetzung von gering-investiven Maßnahmen) der Energiekosten (vgl. Deutsche Umwelthilfe). Hier lohnt sich (im Wortsinn) oft personelle Verstärkung. Diese ist zudem durchs BMU förderfähig.
Sinnvoll sind Prämiensysteme – nicht nur klassisch 50/50-Ansätze in Schulen oder Kindergärten. Insbesondere am Arbeitsplatz herrscht die Ansicht „Ist ja nicht meins“ (Energiekosten, unnötige Neuanschaffungen usw.). Neben Prämienmodellen sind hier auch Vorschlagswesen oder Wettbewerbe eine gute Möglichkeit nicht nur einzelne „Experten“ innerhalb einer Organisation für das Thema zu begeistern.
Kommunikation, oder „Interessieren Sie sich!“: Klima- und Ressourcenschutz muss in die Köpfe breiter Gruppen der Bürgerschaft. Die Kommune kann neben den eigenen Zuständigkeiten (Verwaltung, Schulen …) Kommunikationsstrukturen darüber hinaus unterstützen – runde Tische und Kampagnen für Wohnungsbau, Energieerzeugung, Verkehr, Gewerbe, Konsum, Klimaanpassung (v.a. Land- und Forstwirte). Im Rahmen eines Energiekonzeptes sollten 30-50% der Mittel für Workshops, Interviews, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
Neben bzw. vorab zu den umsetzungsorientierten Kommunikationsstrukturen sollte der Klimaschutz personalisiert werden, d.h. es müssen zuständige VerwaltungsmitarbeiterInnen benannt bzw. muss eine geförderte Stelle zeitnah gesichert werden.
Die Städte und Gemeinden haben mit den für den Betrieb von Versorgungsnetzen beauftragten Organisationen (Stadtwerke, Energieversorger…) Konzessionsverträge abzuschließen, die folgende Kriterien erfüllen:
die Endschaftsbestimmungen sind darauf ausgerichtet, einen intensiven Wettbewerb um das Elektrizitätsversorgungsnetz am Ende des Konzessionsvertrages zu eröffnen:
Um in absehbarer Zeit eine dezentral organisierte, demokratischere und umweltfreundlichere Form der Energieversorgung zu realisieren und vor Allem davon auch zu profitieren, sollen Städte und Gemeinden die Energieversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger wieder in die eigenen Hände nehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die durch Partizipation der Wertschöpfung im Netz erwirtschafteten Überschüsse bleiben in der Region. Dadurch profitiert auch die lokale Wirtschaft und sichert damit auch Arbeitsplätze vor Ort. Ziel ist es, dass Produkte aus regenerativen Energien den Endverbraucher ohne lange Netzwege erreichen, also ortsnah erzeugt und verbraucht werden. Investitionen in den Transport von Energie können somit deutlich reduziert werden. Um die Rekommunalisierung der Energieversorgung organisatorisch umzusetzen, stehen Bündnis 90/Die Grünen für die Gründung neuer bzw. die Stärkung bestehender Stadtwerke. Da Stadtwerke erst ab einer Mindestgröße wirtschaftlich sinnvoll sind, ist ggf. die Kooperation mehrerer benachbarter Gemeinden sinnvoll.
Voraussetzung dafür ist:
Wenn die Kommune kein Stadtwerk hat, das die energiewirtschaftliche Kompetenz mitbringt, benötigt sie einen Partner, der diese Kompetenz besitzt. Dabei muss die Kommune (ggf. gemeinsam mit benachbarten Kommunen) auf jeden Fall in der Mehrheitsposition bleiben, um die politischen Gestaltungsspielräume auch ausüben zu können. Es ist anzustreben, dass die Kommune (z.B. mittels ihres Stadtwerkes) möglichst die verschiedenen Medien (Strom, Erdgas, Fernwärme, Wasser, Abwasser) unternehmerisch bündelt, um über Synergien Effizienzgewinne zu erzielen und ihren Bürgern einen Service aus einer Hand anbieten zu können.
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Anreize auf kommunaler Ebene
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