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18.01.18 –
Stellplatzsatzung Hohen Neuendorf mit Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Hier gab es seitens der grünen Fraktion eigentlich nichts mehr hinzuzufügen oder zu debattieren. Von Anbeginn standen wir dieser Satzung ablehnend gegenüber, weil Umweltbelange oder die Förderung der Elektro-Ladeinfrastruktur für Fahrräder und andere Fahrzeuge (unsere Änderungsanträge) keinen Eingang in den Satzungstext fanden.
Die Satzung blendet auch die Ein- und Zweifamilienhäuser, die das Gros der Bebauung ausmachen, von den Verpflichtungen der Stellplatzschaffung aus. Genau dies bemängelte der Landkreis (Dezernat für Bauen, Wohnen und Umwelt) in seiner Stellungnahme. Wie zu erwarten wurde dieser Einwand durch die Mehrheit aus CDU und SPD „weggewägt“ und nicht in den Satzungsentwurf aufgenommen.
Kooperationsvereinbarung zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugesellschaft zwischen dem Landkreis Oberhavel und der Stadt Hohen Neuendorf
Dem Antrag der Verwaltung haben wir unter Vorbehalt zugestimmt, somit wurde einstimmig empfohlen. Was war geschehen? Sicher – einige Fragen konnten nicht vollständig geklärt werden. Was ist „kostengünstiger“ Wohnungsbau? Wer genau soll sich die geplanten Wohnungen „leisten“ können und im welchem Umfang sollen Wohnungen gebaut werden? Worin unterscheiden sich die kommunalen von den gewerblichen Wohnungsbauprojekten? Mitbestimmung auf Augenhöhe – ist dieses für uns Hohen Neuendorfer gegeben, wenn der Landkreis seine dickhäutige OHBV einsetzt? Ist die politische Steuerung des Landkreises als Vertragspartner durch den Kreistag gleichermaßen gegeben?
Da all dies noch erarbeitet wird, und was die Überplanung der Hohen Neuendorfer Grundstücke angeht, die Geschicke in der Hand der Stadtverordnetenversammlung liegen, sollte man die Verwaltung, vertreten durch den Bürgermeister Apelt, befähigen, mit dem Landkreis in Verhandlung zu treten. Auch wir wollen das kommunale Engagement, und eine gute Chance kann eine gemeinsame Gesellschaft mit dem Landkreis werden. Ergänzen sollte man dies durch einen Aufsichtsrat, und auch Mieterinteressen könnten durch dafür explizit zusammengesetzte Beiräte durchgesetzt werden. Entschieden wird in der Stadtverordnetenversammlung.
Der Antrag des Stadtvereins auf Erweiterung des Planungsgebietes der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde am Ende der Debatte zurückgezogen. Der Grund ist letztlich ein formaler – gemäß BauGB darf eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nur auf unentwickeltem und unbeplantem Gebiet stattfinden. Dies ist in bestimmten Teilen der vorgeschlagenen Erweiterungsfläche nicht der Fall, erst jüngst ist der Bebauungsplan Wildbergplatz offenbar vom Bürgermeister unterschrieben und zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben worden. Die nachdenklichen Kräfte sollten nun forcieren, den Wildbergplatz sowie die dem Rathaus gegenüber liegenden Freiflächen sinnvoll zu entwickeln. Außerdem gibt es noch Verkehrsfragen, die auch ohne Entwicklungsmaßnahme gelöst werden können (und müssen).
Information und Sachstand zu den Rotpfuhlen (CDU-Antrag zur Einbeziehung des Rotpfuhle in eine Freizeitnutzung)
Die Verwaltung empfiehlt, es hier beim Status Quo zu belassen. Bereits die Neugestaltung und Erschließung des Börnersees sowie das Herthamoor können aus Kostengründen derzeit nicht weiter beplant werden. Untersucht werden soll aber weiter, welche naturräumlichen und ökologischen Potenziale in den Rotpfuhlen liegen. Die zunehmende Verlandungstendenz, gegen welche auch eine Einleitung von Regenwasser kaum etwas bewirken dürfte, scheint unaufhaltsam. Ein Thema der nahen Zukunft – auch für uns Grüne.
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