05.03.10 –
Beschlussvorschlag:
Der § 5der haushaltssatzung ist wie folgt zu ändern: Die Kreisumlage - von den Gemeinden an den Landkreis Oberhavel zu entrichten – wird einheitlich auf 36,45% der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2010 festgesetzt.
Begründung:
Sowohl die Leistungen für das Programm KommunalKombi wie auch der jetzt geplante Schulträgerlastenausgleich kommen direkt den Kommunen zu gute uns sollten demnach auch über die Kreisumlage finanziert werden. Die Rücklage wollen wir in den nächsten Jahren dazu verwenden, bei weiter zurückgehender Finanzkraft der öffentlichen Haushalte, das hohe Niveau an freiwilligen Leistungen des Landkreises noch möglichst lange aufrecht zu erhalten.
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