Liebe Freundinnen und Freunde,
wir möchten euch über eine Neuerung in unserem Ortsverband Oberkrämer / Leegebruch informieren und euch zugleich herzlich zur Beteiligung einladen.
Ab September 2026 werden wir unsere Sitzungen in einem regelmäßigen öffentlichen Format durchführen. Geplant ist, dass wir uns alle zwei Monate am ersten Donnerstag der ungeraden Monate (erstmalig am 03. September) treffen.
Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Zunächst beraten wir uns intern im Ortsverband zu Themen, die halt auch „intern“ sind. Im Anschluss öffnen wir die Sitzung von 19 bis 21 Uhr für interessierte Gäste, Mitglieder anderer Ortsverbände sowie eingeladene Expertinnen und Experten.
In diesem öffentlichen Teil möchten wir aktuelle politische Themen vertiefen, diskutieren und gemeinsam Perspektiven entwickeln.
Für den ersten Termin möchten wir uns dem Thema „Energy Sharing“ widmen. Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich. Praktisch ist es jedoch kein einfacher Handschlag nach dem Motto „ich verkaufe dir meinen Strom“, sondern ein vertraglich, messtechnisch und abrechnungstechnisch geregeltes Modell. Genau deshalb möchten wir gemeinsam besser verstehen, welche Chancen Energy Sharing vor Ort bietet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo die praktischen Hürden liegen. Und natürlich geht es auch darum, als OV bzw. Partei öffentlich sicht- und erlebbar zu sein.
Aktuell sind wir noch auf der Suche nach einer geeigneten Expertin oder einem geeigneten Experten für diesen Abend. Habt Ihr einen Vorschlag?
Uns ist wichtig, den Austausch zwischen den Ortsverbänden zu stärken und voneinander zu lernen. Deshalb laden wir euch ausdrücklich ein, an diesen Abenden teilzunehmen, eigene Impulse einzubringen oder Themen vorzuschlagen, die für unsere gemeinsame politische Arbeit relevant sind.
Wir freuen uns über eure Beteiligung und über einen lebendigen Austausch.
Für die unter Euch, die beim Thema „Energy Sharing“ noch blank sind, hier ein paar Infos (ich hoffe, ich trage hier nicht Sonnenblumen zu den Grünen):
Es geht um Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Damit kann Strom aus erneuerbaren Anlagen, typischerweise PV, nicht nur im eigenen Gebäude genutzt oder eingespeist werden, sondern rechnerisch über das öffentliche Netz mit anderen Letztverbrauchern geteilt werden. Die Bundesnetzagentur beschreibt es als „gemeinsame Nutzung“ von Strom aus EE-Anlagen; anders als bei Gebäudeversorgung wird der Strom dabei über das Netz geliefert.
Der Kern: Wer eine PV-Anlage betreibt und Überschuss hat, kann diesen Strom an Nachbarn, Freunde, Mieter oder andere lokale Abnehmer liefern. Es wird aber keine private Stromleitung gelegt. Technisch/bilanziell wird viertelstündlich abgeglichen, wie viel die Anlage einspeist und wie viel die Abnehmer gleichzeitig verbrauchen. Genau diese zeitgleiche Menge gilt dann als „geteilt“.
Wichtig sind ein paar Einschränkungen:
1. Es ersetzt keinen normalen Stromvertrag.
Die Abnehmer brauchen weiterhin einen Reststromvertrag mit einem normalen Lieferanten, weil PV-Strom nachts, bei schlechtem Wetter oder bei zu wenig Erzeugung nicht reicht. Die Bundesnetzagentur sagt ausdrücklich: Beim Energy Sharing hat der Abnehmer typischerweise zwei Lieferverträge — einen Sharing-Vertrag und einen ergänzenden Reststromvertrag.
2. Smart Meter sind praktisch Voraussetzung.
Die Abrechnung läuft auf Basis viertelstündlicher Messwerte. Dafür ist in der Praxis in der Regel ein intelligentes Messsystem nötig; die Verbraucherzentrale nennt Smart Meter ebenfalls als Voraussetzung für die beteiligten Haushalte.
3. Es ist nicht automatisch „kostenloser Nachbarschaftsstrom“.
Die Parteien müssen einen Vertrag schließen, in dem Preis und Aufteilung geregelt sind. Der Preis kann offenbar auch 0 Euro betragen, aber vertraglich geregelt werden muss es trotzdem. Außerdem fallen bei Lieferung über das öffentliche Netz weiterhin Netzentgelte, Umlagen und Abgaben an; deshalb ist der Vorteil begrenzt.
4. Es ist nicht dasselbe wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Wenn der Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verteilt wird, ist das rechtlich eher gemeinschaftliche Gebäudeversorgung; das gibt es schon seit dem Solarpaket I 2024. Energy Sharing meint gerade die Lieferung über das öffentliche Netz in der Umgebung.
5. In der Praxis hakt es noch.
Rechtlich ist der Rahmen da, aber viele Netzbetreiber, Dienstleister und Abrechnungsprozesse sind offenbar noch nicht wirklich eingespielt. Die Tagesschau formuliert es treffend: „auf dem Papier“ möglich, aber mit Hürden. Auch die Bundesnetzagentur rät, für die energiewirtschaftliche Abwicklung eher einen Dienstleister einzubinden.
Wirtschaftlich ist das Modell interessant, wenn der PV-Betreiber mehr bekommt als die normale Einspeisevergütung und der Nachbar weniger zahlt als beim regulären Tarif. Aber weil Netzentgelte weiter anfallen und die Abwicklung komplex ist, wird es für kleine private Anlagen nicht automatisch ein großer Gewinn. Es dürfte zunächst vor allem für größere Dachanlagen, Bürgerenergieprojekte, Quartiere, ausgeförderte Anlagen oder professionelle Dienstleistermodelle spannend sein.
Mein Zwischenfazit: Ja, seit 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich. Praktisch ist es aber kein einfacher Handschlag „ich verkaufe dir meinen Strom“, sondern ein vertraglich, messtechnisch und abrechnungstechnisch geregeltes Modell.
Für Resonanz wäre ich sehr dankbar!
Mit grünen Grüßen
Oliver und Nicole / Ortsverband Oberkrämer / Leegebruch

Petra Röthke-Habeck
Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende

Clemens Rostock
Stadtverordneter