Keine Benutzungspflicht der Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften mehr

01.11.14 – von Jörg Ditt –

Die Kreisverwaltung muss jetzt reagieren.

<link userspace bb kv_ohv sonstige_daten_2014 _blank>PM RadwegebenutzungspflichtDas Verwaltungsgericht Frankfurt/O. hält innerörtliche Radwegebenutzungspflichten erst bei mehr als 24.000 KfZ am Tag bzw. 1.000 pro Stunde (nicht Spitzenbelastung) für gerechtfertigt . Der Musterfall war hier die Ortsdurchfahrt Ahrensfelde mit rund 21.000 KfZ pro Tag. Das Gericht hob die Benutzungspflicht der dort vorhandenen Radwege jetzt auf.

Zu diesem Urteil sagen die Grünen aus Oberhavel :

„Das Gericht hat sich hier der Praxis des Verwaltungsgerichtes Berlin und anderer Gerichte in Deutschland angeschlossen. Damit dürften wohl künftig auf so ziemlich allen innerörtlichen Strecken in Oberhavel die Radwegebenutzungspflichten entfallen. 

Bündnis 90/Die Grünen-Oberhavel fordern die Kreisverwaltung auf, die rechtswidrigen Beschilderungen an den entsprechenden Radwegen umgehend zu entfernen, es sei denn die Radwege erfüllen die vorgegebenen Kriterien nach  VwV-StVO (z.B. Mindestbreite von 1,5 Metern, sichere Linienführung und erforderlicher baulicher Zustand). Radfahren innerhalb geschlossener Ortschaften kann und soll auch auf der Fahrbahn möglich sein, denn das ist meist sicherer und besser.

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Damit können einerseits Probleme zwischen Radfahrern und Fußgängern auf den oft zu schmalen Radwegen entschärft und andererseits Probleme durch das für Autofahrer unvermittelte Auftreten von Radfahrern an Kreuzungen vermieden werden. Letzteres führt auch in Oberhavel immer wieder zu Unfällen.“  

<link userspace bb kv_ohv sonstige_daten_2014 vg_frankfurt_vg_2_k_1106111_01.pdf _blank frankfurt vg k>VG Frankfurt VG 2 K 1106111Jörg Ditt - Sprecher der Grünen in Oberhavel

Kategorie

Fußgänger & Radfahrer | Kachel | Oberhavel | Oberkrämer | Pressemitteilung | Verkehr

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