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Änderung des Quorums für die Unterzeichnung eines Einwohnernantrages

26.01.09 –

Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:

Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.

 

Begründung:

Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.

Kategorie

Antrag | Kreistagsfraktion

Sprecherinnen des Ortsverbandes


Britta Rostock

 


Petra Röthke-Habeck

hennigsdorf{at}gruene-ohv.de

Fraktion SVV Hennigsdorf


Petra Röthke-Habeck
Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende
 


Clemens Rostock
Stadtverordneter

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