26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
Kategorie

Ingrid Hüchtker
Ortsverbandssprecherin
Mitglied in der Gemeindevertretung Großwoltersdorf
Ortsbeirat Zernikow

Wolfgang Grassl
Ortsverbandssprecher

Uwe Mietrasch
Mitglied der SVV Gransee
Liebe Mitglieder des OV Glienicke, liebe Freunde, schwupps, schon ist der erste Monat im Jahr 2026 wieder fast vorbei, ohne dass wir Gelegenheit hatten, euch [...]
📷 🍻 Neuer Monat - Neuer Stammtisch 🍸 📆 Am Freitag, 6.2. ist es wieder soweit. Wir treffen uns zum Demokratiestammtisch. Wie gehabt 19:00 Uhr . ⚠️ Doch es gibt eine [...]
AnsprechBar jeden Freitag 16-18Uhr mit Linda Weiß linda.weiss@gruene-ohv.de Wo? Kreisgeschäftsstelle, Sachsenhausener Str. 1A, 16515 Oranienburg ODER im Sommer [...]