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27.02.13 –
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, so genannte Bettelampeln für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Kreuzungen, die außerdem mit einer Lichtsignalanlage für den Autoverkehr ausgestattet sind, abzuschaffen.
Beschlussbegründung/-erläuterung:
Grün nur auf Anforderung für Fußgänger und Radfahrer stellt eine Benachteiligung dieser Verkehrsteilnehmer dar. Einziges Argument für diese Ampeln ist der möglichst freie Fluss für den abbiegenden Autoverkehr. Es ist nicht einzusehen, warum der nichtmotirisierte Verkehr an Kreuzungen automatisch immer Rot sieht. Anders ist es bei reinen Bedarfsampeln, die nur dazu da sind, gefahrloser die Fahrbahn überqueren zu können. Aber an Kreuzungen, wo Rot- und Grünphasen für beide Richtungen sich regelmäßig abwechseln, muss das auch für den Radweg bzw. den Fußweg gelten. Abbieger müssen auf diesen Fuß- und Radverkehr achten. Das geht bei zahlreichen Lichtsignalanlagen in Oberhavel und sollte daher die Regel werden.
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Dr. Angelika Ploeger
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