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06.05.15 –
Wir haben uns heute in Leegebruch getroffen, um etwas über die rechtliche Seite in Bezug zu Flüchtlingen zu erfahren. Insgesamt ein interessanter Abend mit etwa 30 Teilnehmern. Als Gesprächspartner gekommen waren Rechtsanwalt Traine (Berlin) und aus der Flüchtlingsberatungsstelle in Hennigsdorf Frau Tetzlaff, Frau Neumann und Frau Fischer.
Zuerst lernten wir, dass es 'Flüchtlinge', wie wir das Wort nutzen, gar nicht gibt. Es wird unterschieden zwischen Asylbewerbern (politisch Verfolgte) und 'Flüchtlingen gemäß Genfer Flüchtlingskonvention'. Grundsätzlich bekommen wir in Bärenklau/Leegebruch Asylbewerber.
Das Verfahren stellt sich so dar: Bittet jemand um Asyl, wird der Antrag über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bearbeitet. Der erste Schritt ist abzuklären, ob Deutschland gemäß Dubliner Verfahren überhaupt zuständig ist (Asylverfahren im Land der ersten Erfassung in der EU). Dieser Schritt findet in Brandenburg im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt statt. Danach entscheidet sich erst, ob überhaupt ein Asylverfahren eröffnet wird. Flüchtlinge bleiben maximal drei Monate in Eisenhüttenstadt und werden dann nach Schlüssel auf die Landkreise verteilt.
Es gibt verschiedene Arten des Aufenthaltstitels: Aufenthaltsgestattung (bis zur Klärung, welches Verfahren angewendet wird), Aufenthaltserlaubnis (nach positivem Bescheid und Anerkennung als Asylant oder Flüchtling) und die Duldung (es wird vorerst nicht abgeschoben).
Eines der angesprochenen Probleme ist, dass alle diese Schritte sehr lange dauern. Es kann durchaus über ein dreiviertel Jahr dauern, bis überhaupt eine Entscheidung gefällt wird. Und im Bereich der Duldung kann es über viele Jahre gehen!
Wir müssen also davon ausgehen, dass unsere Heimbewohner lange im Ungewissen leben und recht lange auch im Heim bleiben müssen. Psychisch eine starke Belastung.
Erfahrungswerte zu diesen Herkunftsländern: Balkan - etwa drei bis vier Monate, danach häufig Ablehnung; Syrien - drei Monate bis ein Jahr, dann Anerkennung; Kenia (kein Pass) - Duldung (alle Kenianischen Flüchtlinge kommen gemäß innerdeutschem Abkommen nach Brandenburg).
Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialgesetzbuch). Vieles darin erinnert an Hartz IV. In Brandenburg muss zudem vor einem Facharzttermin eine Genehmigung eingeholt. In anderen Bundesländern geht das teilweise schon über eine ‚normale' Chipkarte der Krankenkasse (hier kann man ggf. die Krankenkasse wählen).
Seit kurzem gibt es Verbesserungen im Bereich Arbeitserlaubnis: Nach drei Monaten darf gearbeitet werden; grundsätzlich gilt aber ein Vorrang für deutsche Arbeitskräfte, der von der Arbeitsagentur geprüft wird. Nach 15 Monaten wird es einfacher und die Arbeitsagentur prüft nur noch Arbeitsverträge auf ihre Legalität. Auch geringfügige Hilfen (etwa mal im Garten helfen) sind leider illegal und werden wie Schwarzarbeit behandelt.
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