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21.05.18 –
Von Oliver Jirka
TOP 4: Variantenvergleich zum Antrag der CDU-Fraktion – Laubentsorgung durch die Stadt Hohen Neuendorf (Vorlage A 005/2018)
Tischvorlage der Verwaltung Variantenvergleich
a) Vollservice – Laub wird zusammengefegt und abgeholt, entweder durch den Bauhof (rd. 415.000,- Euro pro Jahr) oder durch Dritte (rd. 600.000,- pro Jahr)
b) Bürger fegen Laub selbst zusammen – Bauhof holt ab (rd. 200.000,- p.a.) oder Dritte holen ab (rd. 300.000,- p.a.)
c) Laubentsorgung über Laubsäcke - entweder Abholung der Säcke bei Stadt, Drittanbieter sammeln ein (rd. 111.000,- p.a.) oder Säcke werden ausgeteilt und von Dritten wieder abgeholt (rd. 164.000,- p.a.)
d) Abgabe des Laubs durch die Bürger bei Annahmestelle/ Kompostieranlage – ginge nur mit Fremdbetreiber, da Stadt keine eigenen Standorte hat – rd. 25.-30.000,- p.a., und schließlich
e) Bereitstellung von Containern, wie seit Herbst an einigen Standorten praktiziert. Kosten rd. 20.000,- p.a.
Die technischen und monetären Vor- und Nachteile wurden diskutiert. Bei Variante a) wären bis zu 4 Sammelfahrzeuge („Wegputzer“) erforderlich, die aber nicht ganzjährig ausgelastet wären. In Kombination mit Straßenreinigung und Winterdienst denkbar, dann jedoch noch teurer. Denkbar sind Kombinationen, die teilweise gebührenfinanziert sind, Beispiel: Stadt holt Laub ab (Säcke, Container udgl., und fegt gebührenfinanziert auch zusammen. Ein Problem für die flächendeckende „full-service-Variante“ sind die vielen unbefestigten Straßen, bei welchen es zu technischen Problemen kommen könnte. Vorgeschlagen wurde auch die Verwendung von Papiersäcken, die preiswerter und nachhaltiger sein könnten als Plastiksäcke. Von mir kommt der Vorschlag, gemäß der Straßenklassifizierung Prioritäten zu setzen und die BürgerInnen zu animieren, das Laub möglichst dezentral vor Ort zu behalten, wobei zu prüfen wäre, ob es für die Versickerungsfähigkeit von Mulden nicht sogar besser wäre, wenn das Laub liegen bliebe. Bei ständig geräumtem Laub aus Mulden wird womöglich Erosion gefördert, was die Versickerungsfähigkeit beeinträchtigt. Bei Heranziehung flächendeckender „full-service-Modelle“ wäre zu beachten, dass es auch Bereiche ohne Bäume gäbe, so ein Einwand. Aus meiner Sicht sollte die Laubentsorgung nicht zum neuen Dienstleistungs-Geschäftsmodell werden. Wo nötig sollte ein Service möglich sein, aber der Grundsatz für die Laubsammlung und möglichst eigenständige Entsorgung (bei kostenfreier Entgegennahme durch die Stadt) sollte nicht aufgegeben werden.
TOP 5: Antrag der Fraktion Stadtverein - Optische Aufwertung des Bahnhofsgebäudes am S-Bahnhof Hohen Neuendorf
Der Antragsteller wies, wie schon in der SVV, darauf hin, dass es sich bei der Aufwertung nicht zwangsläufig um Graffiti handeln müsse. Beim Kulturbahnhof wird gegenwärtig an der Genehmigungsplanung gearbeitet (Büro Pöyry). Wenn alles normal läuft, ist Ende 2018 die Baugenehmigung da, sinngemäß wurde der Ausschuss in der letzten Sitzung durch die Verwaltung so informiert. Dann könnte 2019 gebaut werden, 2020 Fertigstellung. Wir sprechen also bei der Übergangsnutzung von einem Zeitraum von rund 2 Jahren. Besonderheit: Die Stadt ist für die Fassade und die eigentliche Eingangshalle verantwortlich, beim Übergang und Treppenabgang auf den Bahnsteig ist es die Bahn. Graffitis oder Beschädigungen sind aber an der Fassade kaum zu sehen. Das eigentliche Problem aus meiner Sicht ist die fehlende Nutzung, weniger die außer Form geratene Gestaltung. Eine tragfähige Mehrheit kann sich aber für den Interimsantrag des Stadtverein erwärmen, so wurden Vorschläge gesammelt: Projekte mit Jugendlichen (Streetworker Hr. Witt war leider nicht anwesend), Projekte mit Schulen, Bemalung der Fassade direkt oder indirekt auf Tafeln, die an der Fassade befestigt werden. Gestaltung soll nicht viel Geld kosten, Gerüststellung z.B. ist ein Haftungsproblem, auch ein finanzielles. Alternative Lösungen wie Lichtinstallationen könnten sinnvoller Ansatz sein, wenn es an klassisch malenden oder sprühenden Jugendlichen fehlt. Das Thema wurde vertagt.
TOP 6 Aktuelle Probleme der Gebietsentwässerung
Die Verwaltung ergriff die Initiative, dieses Thema auf die TO zu setzen. In einigen Quartieren Hohen Neuendorfs und Birkenwerders steht das Schichtenwasser aufgrund der Regenfälle 2017 noch so hoch, dass es zu Nässe in vielen Kellern kommt. Für die Stadt ist das nicht unbedingt ein rechtliches Problem, sie ist zwar zur Beseitigung des Niederschlagswassers (von öffentlichen Flächen) verantwortlich, nicht aber für den Schutz vor Schichtenwasser. Betroffen sind das Osramviertel, der westliche Ortskern, das Mädchenviertel und der Bereich Grenzweg/ Borgsdorf Süd/ Birkenwerder Nord. Es trat die Frage auf, ob – und wenn ja – wie die Stadt beispielsweise die Gemeinde Birkenwerder unterstützen kann bei der Wiederherstellung einer nicht mehr funktionstüchtigen Dränage/ Kanalisierung in Birkenwerder Nord in Richtung Briese. Auch die Frage, ob ein vorgezogener Ausbau der Straßen im südlichen Borgsdorf (Ahornweg, Platanenweg u.a.) sich positiv auf die Schichtenwasserbildung auswirken könne, trat auf. Lokal positiv würde sich dieser Ausbau nur auswirken, wenn Hohen Neuendorf die Straßen kanalisieren würde – doch entspricht dies keineswegs der Prämisse nachhaltigen Wirtschaftens, wonach das Regenwasser möglichst dezentral versickern soll, sofern die Bodenbeschaffenheit dies zulässt. Was die Feuchteschäden an/in Kellern angeht, die seit Jahrzehnten so nicht aufgetreten sind, muss konstatiert werden, dass der Schutz vor Grund- und Schichtenwasser von Bauherren und vielen Baufirmen oft nicht ernst genug genommen wird. Ein Baugrundgutachten mit Gründungsberatung sollte für jeden Neubau selbstverständlich sein. Bei der Abdichtung von Kellern und Bodenplatten darf nicht gespart, Gebäude sollten auch nicht zu tief gegründet werden. Und der Grad der Versiegelung der Grundstücke und Straßen muss auf ein Minimum beschränkt werden.
In welcher Höhe Sicherheiten berücksichtigt werden sollten zeigt eine Information des Landrats im Kreistag: die für Oberhavel typische jährliche Regenmenge von 30-50 l/m² ist im Jahr 2017 auf 260 l/m² (!) angestiegen. Schichtenwasser (oder Stauwasser) ist oberflächliches Wasser, welches sich auf weniger wasserdurchlässigen Erdschichten temporär aufstaut. Je mehr Wasser von oben nachsickert, insbesondere im Winter, wenn kaum Pflanzen vorhanden sind, die es zurückhalten, desto mehr Wasser wird auf den dichteren Bodenschichten geführt. Manche sprechen auch von „temporärem Grundwasser“, obwohl es durch dieses nur sehr bedingt beeinflusst wird.
Ist unerwünschtes Schichtenwasser vorhanden oder will man Quartiere mit derzeit moderatem Schichtenwasser vor einem weiteren Anstieg schützen, so sollten folgende Maßnahmen erwogen werden:
· Erhöhung der Verdunstung durch Entsiegelung von privaten und öffentlichen Flächen.
· Erhalt wasserleitender Schichten durch Verzicht auf Tiefbauwerke (Keller) in sensiblen Bereichen.
· Pflanzung von tiefer wurzelnden Bäumen.
· Begünstigung der Grundwasserneubildung durch Verzicht auf Regenwasserkanäle.
· Der Bau von Dränagen in Verbindung mit Mulden (Mulden-Rigolen-System in Straßen) könnte helfen, Schichtenwasser zu regulieren und gleichzeitig Regenwasser abzuführen.
TOP 7 Informationen der Verwaltung
· Radwegbenutzungspflicht an der Schönfließer Straße wurde aufgehoben, Umbau des Belags ist erfolgt (Grundlage für den Straßenausbau mit Fahrradschutzstreifen ab 2019/20)
· Modernisierung Fernradwege bis 2020, Beispiel Radweg Berlin-Kopenhagen im Bereich Borgsdorf/ Senke/ Kurve Bodenluch, ggf. im weiteren Verlauf Borgsdorf – Lehnitz (Klärung mit Kreis als Baulastträger)
· Bezirksamt Reinickendorf von Berlin plant Radweganbindung an Hohen Neuendorf
· Negativbescheid Ausbauanfrage L171 Bereich Stolpe (Fahrbahn und Radweg), Baulastträger Landesamt hat keine Mittel. Straße müsste aufgrund tiefergehender Schäden grundsaniert werden.
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