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15.01.13 –
Änderungsantrag | AN/BV0111/2012/04 |
Für die öffentliche Sitzung
Beratungsfolge | Abstimmungsergebnis | Datum |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
| 23.01.2013 |
Hauptausschuss |
| 30.01.2013 |
Stadtverordnetenversammlung |
| 13.02.2013 |
Einreicher: Fraktion BB/ B90/Grüne
Betreff: Änderungsantrag zum Beschluss zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Änderungsantrag:
§ 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung wird um eine separate Reinigungsklasse
ergänzt, die den Winterdienst Radweg umfasst.
In diese Reinigungsklasse werden folgende Straßen aufgenommen:
Berliner Straße
Fontanestraße
Marwitzer Straße
Hauptstraße
Neuendorfstraße
Spandauer Allee
Die durch den Winterdienst auf benutzungspflichtigen Radwegen zusätzlich anfallenden Kosten werden nicht auf die Anlieger umgelegt, sondern durch den Haushalt der Stadt Hennigsdorf getragen. Demzufolge ist die neue Reinigungsklasse nicht in die Gebührensätze des § 4 aufzunehmen.
Begründung:
Bei geschlossener Schneedecke ist es Radfahrern nicht möglich, sich im Hennigsdorfer Stadtgebiet relativ gefahrlos und regelkonform fortzubewegen, da die
benutzungspflichtigen Radwege nicht vom Schnee geräumt werden. Mit der Schneeräumung der benutzungspflichtigen Radwege an den Hauptverkehrsstraßen soll dieses Mobilitätshindernis für Radfahrer im Winter beseitigt werden.
Der Winterdienst auf den benutzungspflichtigen Radwegen ist im öffentlichen Interesse der Stadt Hennigsdorf und stellt keinen einseitigen Nutzen für die Anlieger dar. Daraus ergibt sich die Kostenübernahme durch den Haushalt der Stadt.
Hennigsdorf, 15.01.2013
gez. H. Brandenburg |
Vorsitzender der Fraktion BB/ B90/Grüne |
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