Menü
26.01.09 –
Der § 24 ist um folgenden Absatz zu ergänzen:
Abweichend von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf wird das Quorum für die Unterzeichnung eines Einwohnerantrages mit 2,5 vom Hundert bemessen.
Begründung:
Durch das Absenken des Quorums für Einwohneranträge soll die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Willensbildung im Landkreis erleichtert werden. Auch dann werden noch über 4000 Unterschriften nötig sein, um einen Einwohnerantrag im Kreistag stellen zu können. Wir gehen daher nicht davon aus, dass es durch diese Absenkung zu einer Flut von Anträgen kommen wird.
Kategorie
Dr. Angelika Ploeger
ORANIENBURG Moin liebe Mitradelnde, am 10. Mai fahren wir wieder eine Runde Kidical Mass in Oranienburg! Treffpunkt ist 10 Uhr auf dem Bahnhofsplatz (Abfahrt [...]
Bündnis 90/Die Grünen Hohen Neuendorf lädt zum Energie-Treff ein. Details folgen.
Der Kreisvorstand wird sich künftig regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat treffen. Die Sitzungen im Juni, September und Dezember sind im Kreisbüro. In den anderen [...]