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12.12.16 –
PRESSEMITTEILUNG (zur Gemeinderatssitzung Oberkrämer am 08.12.2016)
In Anbetracht des derzeitigen Baubooms explodieren die Kosten für Grundstücke. Dennoch lehnte der Gemeinderat in Oberkrämer den Antrag der Fraktion FWO/Die Grünen, ein zum Verkauf stehendes Grundstück zuvor öffentlich auszuschreiben, mehrheitlich ab.
Somit wird das Grundstück zum gutachterlich festgelegten Preis verkauft, ohne dass weitere Bieter höhere Angebote abgeben können. Mögliche Mehreinnahmen werden somit ausgeschlossen.
Auch der Einwand der Fraktion FWO/Die Grünen, dass ein Beschluss aus dem Jahr 2011 die öffentliche Ausschreibung vorschreibt, wurde vom Justiziar mit dem Argument, dass dieser Beschluss ja noch nie umgesetzt worden war, vom Tisch gewischt.
Jörg Ditt (Grüne): „Augenscheinlich ist in großen Teilen der BfO, CDU und SPD ein ganz simpler Haushaltsgrundsatz nicht bekannt – der da lautet : Unter Anderem bei Grundstücksverkäufen ist es stets angebracht ein neutrales Wertgutachten zu erstellen; um dann den Mindestverkehrswert zu ermitteln und in einem transparentem Bieter-/Versteigerungsverfahren den besten Erlös zu erzielen.“
Wolfgang Geppert (FWO): „Schade, in Anbetracht der anstehenden Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Hortkapazitäten, kann die Gemeinde jeden Euro gebrauchen.“
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