Grüne plädieren für Abwahl des Bürgermeisters

28.03.14 – von Bernd Gräber –

Nun wird es offenbar doch nicht die mehrfach verschobene „Haushaltsbefragung“ über den Supermarkt auf dem alten Fußballplatz gegenüber vom Rathaus geben. Sondern, früher oder später, einen Bürgerentscheid über die Abwahl von Bürgermeister Norbert Hagen.

Am vergangenen Montagabend haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass die Gemeindevertretung den Bürgerentscheid in die Wege leiten wird. Der entsprechende Antrag hat die dafür notwendigen Unterschriften von mindestens zehn Gemeindevertreter erhalten und wurde bereits eingereicht. Jetzt heißt es warten: Nach dem brandenburgischen Kommunalwahlgesetz muss zwischen Antragstellung und Beschlussfassung mindestens ein Monat liegen. Beschlossen ist der Antrag, wenn die Gemeindevertretung ihm nach Ablauf dieser Frist mit Zweidrittelmehrheit zustimmt.

Nötig dafür sind in Birkenwerder 13 Stimmen. Sollte der Antrag diese Mehrheit finden, gibt es zwei Möglichkeiten: Binnen einer Woche nach dem Beschluss könnte der Bürgermeister seinen Amtsverzicht erklären; er wäre damit auch ohne Bürgerentscheid abgewählt. Tut er dies nicht, findet innerhalb von zwei Monaten die Abstimmung statt. Dabei reicht dann die einfache Mehrheit, sofern ein Viertel der Wahlberechtigten für die Abwahl stimmt.

Als Grüne in Birkenwerder plädieren wir nachdrücklich für die Abwahl. Und zwar aus folgenden Gründen:

  • Schon am 6. Dezember 2013 hat die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg den Bürgermeister darüber informiert, dass er gegen die Kommunalverfassung verstoßen hatte. Der Landrat hat daher ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Herr Hagen unterließ es jedoch, die Gemeindevertreter darüber zu informieren. Als die MAZ die Sache Ende Februar öffentlich machte, sagte er nur : „Kein Kommentar.“
  • Konkret geht es bei diesem Disziplinarverfahren um eine Abstimmung in der Gemeindevertretung im März 2011, bei der über den Verkauf eines Grundstücks am Wensickendorfer Weg entschieden wurde. Der Bürgermeister hätte die Gemeindevertreter seinerzeit darauf hinweisen müssen, dass sein Stiefsohn Miteigentümer der Firma war, die die Fläche kaufen wollte. Er hätte seine Befangenheit erklären und den Raum verlassen müssen. Das hat er nicht getan. (Die ganze Geschichte zum Grundstück am Wensickendorfer Weg finden Sie hier.)
  • Es mag sein, dass Herr Hagen der entsprechende Passus in der Kommunalverfassung nicht bekannt war. Dennoch hätte es der schlichte Anstand verlangt, offen zu erklären, dass die Gemeinde dabei ist, unter seiner Führung Geschäfte mit einem Verwandter von ihm zu machen. Mit seinem Vorgehen hat er nicht nur Recht gebrochen, er hat sich dem Vorwurf der Vetternwirtschaft ausgesetzt.
  • Zudem ermittelt seit drei Jahren die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen Herrn Hagen. Dabei geht es um einen anderen Fall, es geht um den Vorwurf der Korruption. Natürlich: Ermittlungen sind kein Urteil, bislang gibt es nicht einmal eine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung. Dennoch ist auch in diesem Fall der Umgang des Bürgermeisters mit den Vorwürfen höchst intransparent.

Es dürfte auf ein Bürgerbegehren hinauslaufen

Wir Grüne meinen (wie zahlreiche weitere Mitglieder der Gemeindevertretung), dass die Vorwürfe gegen den Bürgermeister so schwer wiegen, dass ein Rücktritt die angemessene Reaktion gewesen wäre. Dazu ist Herr Hagen bislang offenkundig nicht bereit. Ebenso schwer wie die Vorwürfe wiegt nach unserer Auffassung allerdings die Art und Weise, wie er damit umgeht: Er schweigt. Eingeräumt wird nur, was sich nicht leugnen lässt. Gut ist, dass jetzt ein Untersuchungsausschuss des Gemeindeparlaments die Sache untersuchen soll.

Allerdings muss man derzeit leider davon ausgehen, dass es für den Bürgerentscheid in der Gemeindevertretung nicht die nötige Zweidrittelmehrheit geben wird. Die CDU-geführte Fraktion wird den Antrag wohl nicht unterstützen, in der SPD-Fraktion gibt es einen Abgeordneten, der ebenfalls mit Nein stimmen dürfte. Damit wird der Antrag voraussichtlich nur elf Unterstützer haben.

Findet der Antrag am Ende keine Zweidrittelmehrheit, kann ein Bürgerentscheid von den Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden. Dazu müssen 25 Prozent der Wahlberechtigten in Birkenwerder ein entsprechendes Bürgerbegehren unterschreiben. Darauf wird es wohl hinauslaufen.

Das Vertrauen ist aufgebraucht

Egal, auf welchem Weg der Bürgerentscheid durchgesetzt wird, er hat nichts zu tun mit der „Haushaltsbefragung“, die schon oft angekündigt und immer wieder verschoben wurde und mit der Herr Hagen den umstrittenen Supermarkt im Ortszentrum legitimieren wollte. Indirekt gibt es allerdings durchaus einen Zusammenhang zwischen diesem sogenannten Vollsortimenter und dem Bürgerentscheid: Der Stil, mit dem der Bürgermeister die Debatte um sein Bauprojekt geführt hat, hat die Atmosphäre in der Gemeindevertretung nachhaltig vergiftet. Kritiker wurden von ihm auf eine Weise diffamiert, die bislang unüblich war im Rathaus von Birkenwerder.

Norbert Hagen hat in den ersten Jahren seiner Amtszeit viel über Vertrauen gesprochen, dass man ihm entgegenbringen müsse. Dieses Vertrauen ist aufgebraucht. Der Bürgermeister hat gegen die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg verstoßen und wollte dies unter den Teppich kehren. Wir Grüne halten eine Zusammenarbeit von Gemeindevertretung und Bürgermeister nicht mehr für möglich. Seine reguläre Amtszeit endet 2017. So lange wollen wir nicht warten.

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Birkenwerder | Politik

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